Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
     

    Hinweise für Iserlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.Weitere Informationen:Info-Broschüre rund um das Gewerbe (PDF)Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zum GewerberechtGEWERBEANMELDUNG Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr: 26 €Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular unter Beifügung des Handelsregisterauszuges per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr: 33 €für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13 €Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Zweitschrift:Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldungen für den Gewerbetreibenden: 15 €Besondere Hinweise:Bei Handwerksbetrieben ist eine Kopie der Handwerkskarte/Meisterbriefes vorzulegen (HWK Arnsberg Tel: 02931/877-0)Bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben ist eine Kopie der Erlaubnis vorzulegen, z.B. Makler (MK-Ordnungsamt Lüdenscheid Tel. 02351/966-6322); Güterkraftverkehr oder Taxiunternehmen, (MK- Straßenverkehrsamt Iserlohn Tel. 02371/966-8610)GEWERBEABMELDUNG Aufgabe des Betriebes:Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfreiDem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Verkauf des Betriebes:Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfreiVerlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfreiGEWERBEUMMELDUNGVerlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde:Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter): 26 € Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen: 33 €Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!Erweiterung der Betriebstätigkeit:Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermittelnGebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter): 26 € Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen: 33 €Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit:Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermittelngebührenfrei

    Online-Dienst

    Gewerbeanzeige

    ID: L100002_123180987

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Planck-Straße 5

    58638 Iserlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Iserlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO)Handwerksordnung (HandwO)

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
      • Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
       

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Laden, Gewerbetreibende, Abmelden, Betriebsabmeldung, Geschäft, Gewerbe abmelden, Produktionsstätte, Inhaberin, Unternehmensabmeldung, Geschäftsabmeldung, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Unternehmen, Abmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Fabrik, Betriebsauflösung, Geschäftsveränderung, Ordnungsamt, Geschäftsverlegung, Betrieb, Inhaber, Gewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de