Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
     

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenSie können Ihre Gewerbeabmeldung bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung".Bei Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder Austritt eines (geschäftsführenden/persönlich haftenden) Gesellschafters aus einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.

    Online-Dienst

    Gewerbe abmelden

    ID: L100002_123953528

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Ihre Gewerbemeldung können Sie per Online-Antrag auf unserer Homepage vornehmen. Termine für Gewerbemeldungen werden derzeit nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bei Fragen ist die Gewerbemeldestelle telefonisch zu den Öffnungszeiten erreichbar.

    Kontakt

    Telefon mobil: 0571 89-801

    Fax: gewerbemeldestelle@minden.de

    E-Mail: 0571 89-5194

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenZusätzlich zu den Angaben im Online-Antrag benötigen Sie grundsätzlich noch die folgenden Unterlagen, die Sie im Antrag als Dateien hochladen können:bei Gewerbetreibenden aus Deutschland:Kopie (Vorder- und Rückseite) eines amtlichen gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)bei Gewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:Kopie des Nationalpasses und eine aktuelle Meldebescheinigungbei Gewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:Kopie (Vorder- und Rückseite) des Elektronischen Aufenthaltstitels (Erwerbstätigkeit muss gestattet werden)im Vertretungsfall: zusätzlich die schriftliche Vertretungsvollmacht und Nachweis eines amtlichen gültigen Ausweisdokumentes des Bevollmächtigtenzusätzlich:bei Handwerksbetrieben:Handwerkskarte (wenn bereits vorhanden)bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen juristischen Personen oder Vereinen:Kopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweisdokumente aller geschäftsführender Personenunbeglaubigter Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszugbei Firmen in Gründungein vom Notar beglaubigter GesellschaftsvertragNachweis der Übermittlung und Anmeldung der Firma beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregisterbei ausländischen juristischen PersonenKopien (Vorder- und Rückseite) der Ausweisdokumente aller geschäftsführender Personen mit aktueller MeldebescheinigungNachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates sowie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache (z.B. durch eine Postille, eine international anerkannte Beglaubigungsform)

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenGewO

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
      • Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
       

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Gewerbeanmeldung kann bei der Stadt Minden per Online-Antrag vorgenommen werden. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Ihr Anliegen direkt online starten > Gewerbemeldung". Sie werden mithilfe eines Antragsassistenten durch den Online-Antrag geführt. Dieser hilft Ihnen den Antrag vollständig und mit geringem Zeitaufwand auszufüllen. Außerdem werden Sie aufgefordert dem Antrag die notwendigen Unterlagen zur Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung beizufügen, wie z.B. Ihr Ausweisdokument, eine ggf. bestehende Erlaubnis, ggf. die Handwerkskarte. Falls Sie dem Online-Antrag noch weitere Dokumente beifügen möchten, besteht am Ende des Online-Antrages die Möglichkeit zusätzliche Felder hierfür zu nutzen. Nachdem Sie Ihren Online-Antrag eingereicht haben, geht dieser digital direkt bei der zuständigen Stelle ein. Ihre Gewerbeanmeldung wird dann von den Kollegen der Gewerbemeldestelle geprüft und bearbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie per Post die Bestätigung Ihrer Gewerbemeldung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet ist. Ein Versand per E-Mail ist aktuell noch nicht möglich.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Laden, Gewerbetreibende, Abmelden, Betriebsabmeldung, Geschäft, Gewerbe abmelden, Produktionsstätte, Inhaberin, Unternehmensabmeldung, Geschäftsabmeldung, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Unternehmen, Abmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Fabrik, Betriebsauflösung, Geschäftsveränderung, Ordnungsamt, Geschäftsverlegung, Betrieb, Inhaber, Gewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de