Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
     

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbemeldungen auch online- ohne Wartezeiten -24 Stunden am Tag - jeden TagNutzen Sie für Gewerbeanmeldungen die BundID (Nutzerkonto erforderlich):https://id.bund.de/Für Ab- und Ummeldungen empfehlen wir die Nutzung der städtischen Vordrucke (siehe unten)Vorteile für die Gewerbeanmeldung online:Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, zum Gewerbeamt zu fahren und dort auf einen schnellen Termin zu hoffen. Derzeit muss im Gewerbeamt vorab ein Termin vereinbart werden. Auch Berufstätige, die nicht die Möglichkeit haben, tagsüber dem Gewerbeamt einen Besuch abzustatten, können das Gewerbe nun bequem von zu Hause aus am Wochenende oder nach Feierabend online anmelden.Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung, liegt. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, nicht im Voraus.Die Gewerbeanmeldung muss durch den Inhaber/Geschäftsführer erfolgen, da sie eine höchstpersönliche Erklärung ist. Sie kann aber auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des Personalausweises des Gewerbetreibenden getätigt werden.Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Gewerbeanmeldeformular, welches wir Ihnen in Form eines PDF-Downloads anbieten, auszufüllen und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie an die Gewerbemeldestelle beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu schicken. Sie erhalten dann Ihre Anmeldebestätigung auf dem Postweg.Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Dinslaken. Die Einschaltung von Zwischendienstleistern wird nicht empfohlen.Bei Fragen hinsichtlich der Unternehmensgründung, zu Anträgen auf Fördermittel können Sie sich auch direkt an die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Brocksch, Tel. 66491, E-Mail: christel.brocksch@dinslaken.de wenden. Weitere Unterlagen sind erforderlichPersonalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass (zusätzlich zum Reisepass eine Meldebescheinigung) zur Überprüfung der Personalien. Bei Ausländern: Pass, Meldebescheinigung, AufenthaltstitelBei Bevollmächtigten zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des BevollmächtigtenBei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen RegisterauszugBei einer GmbH in Gründung oder UG haftungsbeschränkt eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wenn der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen sollBei einigen Tätigkeiten -Überwachungsbedürftiges Gewerbe- ist ferner die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges (GZR) und eines Führungszeugnisses (FZ) des Gewerbetreibenden erforderlich; bei juristischen Personen sind diese Nachweise entsprechend durch die gesetzlichen Vertreter zu erbringen; ferner wird in diesem Fall ein Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person benötigt.Besondere Hinweise:Auch der Beginn einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb oder außerhalb des bisherigen Stadtgebietes ist anzeigepflichtig.Die Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder die Änderung der Rechtsform einer Firma (z.B. von Einzelunternehmen in GmbH) erfordern eine Gewerbeab- und neue Gewerbeanmeldung.Bei Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt muss ab- und in der neuen Stadt wieder angemeldet werden. Wenn die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, reicht es, eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.Eine Änderung der Tätigkeit (z.B. Wechsel, Erweiterung) ist durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden besteht Anzeigepflicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a GewO.Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen im rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.Die Gewerbemeldung gilt gleichzeitig als Anzeige gemäß § 138 Absatz 1 der Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen Finanzamt.Ausnahmen von der AnzeigepflichtNicht anzeigepflichtig im Sinne der Gewerbeordnung sind:freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)Künstler, Schriftsteller, WissenschaftlerLand- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, FischereiIn Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht von der zuständigen Behörde überprüfen lassen.Über Ihre Gewerbean-, Gewerbeum- oder -abmeldung werden folgende Stellen wöchentlich beziehungsweise monatlich informiert:FinanzamtFachdienst Haushalt und Steuern (Gewerbesteuer, Müllgebühren)Industrie- und Handelskammer - IHK (Mitgliedschaft)Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Mitgliedschaft, wenn nicht Industrie- und Handelskammer)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband WestStaatliches Eichamt (Nacheichung von bestimmten Geräten)Landesbetrieb Information und Technik NRW (Statistik)Amtsgericht - Handelsregister - (nur bei Abmeldungen von eingetragenen Firmen, zum Beispiel GmbH, KG, OHG, e.K.)Kreis Wesel (verschiedene Überwachungsaufgaben; zum Beispiel Veterinäramt, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr)Zuständigkeit:Janine WiechertBuchstabe A - LTel. 02064/66-433janine.wiechert@dinslaken.deAnke WillemsenBuchstabe M - ZTel. 02064/66-759anke.willemsen@dinslaken.deÖffnungszeiten der Gewerbemeldestelle:montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Online-Dienst

    Gewerbe abmelden

    ID: L100002_121758044

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
      • Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
       

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für: Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 € Juristische Personen: 33 € weitere geschäftsführende Personen: 13 € Ersatzbescheinigungen: 15 € Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Sowohl bei persönlichen als auch bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Dinslaken, Ordnungsbehörde übersenden. Die oben genannten notwendigen Unterlagen fügen Sie bitte bei. Eine Zusendung per E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist ebenfalls möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de