Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
    Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
     

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund ist die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender ist jede Person, die haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Es gibt folgende Möglichkeiten der Gewerbemeldung: 1. Gewerbemeldung online bei der Stadt Velbert vornehmen An-, Ab- und Ummeldung können Sie jetzt einfach und bequem von zu Hause aus erledigen. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen). Des Weiteren übermitteln Sie uns bitte auf elektronischem oder postalischem Weg bei einer Gewerbemeldung folgende Unterlagen: Kopie des Personalausweises oder Kopie des Passes ergänzend mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Einwohnermeldeamtes sowie (bei juristischen Personen) die Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger) zusätzlich: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung bei im Handelsregister eingetragene Firmen/ Vereine zusätzlich: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (beispielsweise Bewachererlaubnis, Handwerkskarte, etc.) per Email an: ordnungundgewerbe@velbert.deper Fax an: 02051/262588postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung der einzureichenden Unterlagen. Gegebenenfalls werden Unterlagen schriftlich nachgefordert. Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Post oder Fax sowie die dazu ggf. erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid innerhalb von wenigen Tagen per Post zugeschickt. Sollten wir noch Fragen haben bzw. Unterlagen benötigen, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Mit Erhalt dieser Bestätigung mit Siegel und Unterschrift ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam. Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 4 Wochen Ihr Legitimationsdokument (Personalausweis) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt. 2. Gewerbemeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen An-, Ab- und Ummeldung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Die beizufügenden Unterlagen können dort direkt bei der Antragstellung hochgeladen werden. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen). 3. Gewerbemeldung per Post oder Fax vornehmen Die An-, Ab- und Ummeldung können Sie schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare (siehe Downloads) vornehmen. Dies erfolgt postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert Die Zusendung per Fax an (02051) 26-2588 ist zulässig. 4. Gewerbemeldung persönlich vornehmen Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1 , Raum: 24, 42551 Velbert, erfolgen. Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, da die Daten direkt erfasst werden.

    Online-Dienst

    Gewerbemeldungen

    ID: L100002_123751341

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie des Personalausweises oder des Passes (bei ausländischen Pässen zusätzlich mit der letzten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) eventuell Vollmacht zusätzlich: Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung Bei juristischen Personen:Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Bei ausländischen juristischen Personen:Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
      • Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
       

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können nicht als Tätigkeit berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Laden, Gewerbetreibende, Abmelden, Betriebsabmeldung, Geschäft, Gewerbe abmelden, Produktionsstätte, Inhaberin, Unternehmensabmeldung, Geschäftsabmeldung, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Unternehmen, Abmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Fabrik, Betriebsauflösung, Geschäftsveränderung, Ordnungsamt, Geschäftsverlegung, Betrieb, Inhaber, Gewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de