Bezirksschornsteinfeger Bestellung

    Bezirksschornsteinfeger werden

    Sie möchten eine Bevollmächtigung zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger erhalten? Dafür müssen Sie von der zuständigen Behörde bestellt werden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.  

    Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen. 

    Bewerberinnen/ Bewerber können zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.  

    Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen, der Durchführung der Feuerstättenschau (die circa alle 3,5 Jahre stattfindet) und der Ausstellung des Feuerstättenbescheides sowie der Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten bis hin zur regelmäßigen Messung der Abgaswerte von Feuerungsanlagen. "Hoheitliche Aufgaben" wie Feuerstättenschau, die Abnahme Ihrer Anlage und Kehrbuchführung sind ausschließlich dem BSM beziehungsweise dem bevollmächtigten Schornsteinfegermeister vorbehalten. Andere vorgeschriebene Tätigkeiten ("nicht hoheitliche Aufgaben") können bis einschließ-lich 2012 darüber hinaus nur durch qualifizierte Schornsteinfeger / Schornsteinfegerinnen aus dem europäischen Ausland durchgeführt werden. Diese Einschränkung gilt schon seit 2013 nicht mehr. An wen können Sie sich wenden? Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister -BSM- (seit 2013 der bevollmächtigte Schornsteinfegermeister) wird sich bei Ihnen melden. Falls Sie direkt Kontakt mit Ihrem BSM aufnehmen möchten und nicht wissen, wer dies ist, verwenden Sie bitte die Suchfunktion der Schornsteinfegerinnung Aachen.

    Online-Dienst

    Schornsteinfegerwesen

    ID: L100002_123131776

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Behörde gibt in der Ausschreibung an, welche Unterlagen vorzulegen sind. Insbesondere kann die zuständige Behörde die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:

    • tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
    • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk
    • Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Falle einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 EU/EWRHandwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen
    • Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und berufsbezogene Fort und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • eine aktuelle Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme eines Bezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt
    • Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber oder die Bewerberin strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
    • Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses
    • Erklärung, ob der Bewerber oder die Bewerberin
      • Inhaber eines Bezirks ist oder war,
      • zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört,
      • ob die Bestellung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung aufgehoben oder widerrufen wurde oder in dieser Zeit Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden und
      • dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung eine bestehende Bestellung aufgegeben wird  
    • von derzeitigen oder ehemaligen Bezirksinhabern oder Bezirksinhaberinnen die Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber oder die Bewerberin bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen
    • schriftliche und unterzeichnete Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde, und wenn doch, bei welcher anderen Behörde, eine weitere Bewerbung eingereicht wurde
    • bei der Ausschreibung mehrerer Bezirke oder der Ausschreibung des Statusamtes eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers: die Angabe zur Rangfolge bevorzugter Bezirke
    • Nachweis einer Tätigkeit in einem nach dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbar einzelzertifizierten Betrieb; ggf. unterteilt nach Tätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in einem fremden Betrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung, wobei nur volle Jahre als Selbständige/r bzw. volle Monate als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monaten werden bei Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen vollständig anerkannt
    • Nachweise über Zusatzqualifizierungen, z.B. Betriebswirt des Handwerks, gepr. Betriebswirt nach HwO, Gebäudeenergieberater, Brandschutztechniker, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B.: Versorgungstechnik; Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk
    • berufsspezifische Fortbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung sowie im Jahr der Ausschreibung

    Formulare

    • Formulare: Onlineformular über SchornsteinfegerBewerbungsportal
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Um zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt zu werden, müssen Sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen Ihre Eignung, Ihre Befähigung und Ihr fachliche Leistung nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsrechtliche Klage

    Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erstellt die zuständige Behörde eine Rangfolge der Bewerber und nimmt die Auswahl zwischen den Bewerbern vor.
    • Die Bestellung erfolgt dann von Amts wegen und ist öffentlich bekannt zu machen.
    • Danach wird sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitgeteilt.

    Fristen

    Die Bestellung der/des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfegers ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.

    Bearbeitungsdauer

    Es existieren landesspezifische Ausschreibungsfristen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bezirksschornsteinfeger Bewerbung, Essenkehrer, Schornsteinfeger Bestellung, Bezirksschornsteinfeger, Schornsteinfeger, Kaminfeger, Bezirksschornsteinfegerzulassung, Schlotfeger, Kehrbezirk, Kaminkehrer, Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigung, Sottje, Rauchfangkehrer, Bezirksschornsteinfeger Bestellung, Schornsteinfegerwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English