Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wer als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin ihre bzw. als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine Stelle aufgeben will, kann die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die/Der Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger muss im Anschluss die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. sein Gewerbe abmelden, sofern die gesamte Tätigkeit aufgegeben werden soll.
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
Wer als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine Stelle aufgeben will, muss diesen Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde aufheben lassen. Der Bezirksschornsteinfeger muss im Anschluss die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. sein Gewerbe abmelden, sofern die gesamte Tätigkeit aufgegeben werden soll.
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zuständige Stelle
Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt.
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Adresse
Postanschrift
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Kontakt
Bezirksregierung Arnsberg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02931823965
E-Mail: gabi.hegener@bra.nrw.de
erforderliche Unterlagen
- Keine
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
- Ggf. Antrag des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers auf Aufhebung der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
- Die zuständige Behörde kann zur Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen des Spiegelstriches 1 den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auffordern, auf seine Kosten ein amtsärztliches Gutachten über seinen Gesundheitszustand vorzulegen, wenn nachweislich Anzeichen für ein körperliches Gebrechen oder eine Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte vorliegen.
- Ggf. Gewerbeabmeldung sowie Löschantrag Handwerksrolle.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde kann die Aufhebung der Bestellung zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Antrag des Betroffenen vornehmen.
Sie endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
Die zuständige Behörde kann die Aufhebung der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger entweder auf Antrag des Betroffenen vornehmen oder
- wenn Tatsachen nachweislich belegen, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die erforderliche persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Amtes nicht besitzt oder
- wenn Tatsachen nachweislich belegen, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauernd unfähig ist, seinen Beruf auszuüben.
Sie endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Verfahrensablauf
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entbindet.
- Die Aufhebung der Bestellung ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch die zuständige Behörde unverzüglich für die Führung des Schornsteinfegerregisters durch die zuständige Behörde mitzuteilen.
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entbindet.
Die Aufhebung der Bestellung ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch die zuständige Behörde unverzüglich für die Führung des Schornsteinfegerregisters durch die zuständige Behörde mitzuteilen.
Fristen
keine
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
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Kosten
Kostenart:
Bemerkung: Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020
Stichwörter
Sottje, Kaminfeger, Bezirksschornsteinfeger Bewerbung, Schornsteinfeger, Schlotfeger, Schornsteinfeger Aufhebung Bestellung, Kaminkehrer, Bezirksschornsteinfeger, Essenkehrer, Bezirksschornsteinfeger Bestellung, Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigung, Rauchfangkehrer, Handwerk, Dienstleistung
Metainformation
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