Ausschank Erlaubnis

    Schankerlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.

    Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken. Eine Schankerlaubnis benötigen Sie auch dann, wenn alkoholische Getränke nicht innerhalb eines rein gastronomischen Betriebes, sondern als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbebetrieb angeboten werden (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen eines Verkaufsgeschäftes - Erfrischungsbar in einem Kaufhaus; Verköstigung zur Steigerung des Verkaufs alkoholischer Getränke).

    Sofern Sie von vornherein beabsichtigen, den Ausschank auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen (z.B. Sommersaison, Weihnachtszeit etc), können Sie eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.

    Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt.

    Wenn Sie den Ausschank alkoholischer Getränke anlassgebunden anbieten möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen "Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes" stellen. 

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    GewerbemeldungenGemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbständigen Betrieb im stehenden Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, auf Waren oder Leistungen ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig bzw. unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.Dies geschieht mittels einer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung. Zur Erstattung der Anzeige können Sie persönlich im Rathaus vorstellig werden, oder das jeweils dafür vorgesehene, unterschriebene Antragsformular (s. Download) unter Beifügen einer Kopie des Personalausweises dem Ordnungsamt postalisch oder elektronisch zukommen lassen.Alternativ können Sie Ihre Gewerbemeldung auch direkt online über den Gewerbe-Service des Landes NRW einreichen. ReisegewerbekartenSoll das Gewerbe nicht als stehendes, sondern unter den Voraussetzungen eines Reisegewerbes betrieben werden und fällt nicht unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten, so ist gemäß § 55 Abs. 2 GewO eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.Gemäß § 55 Abs. 1 betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.Zur Prüfung des Antrages sind ein Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzureichen. Antrag auf GewerbezentralregisterauszugAuszüge aus dem Gewerbezentralregister werden gemäß § 150 Abs. 2 GewO bei der Wohnsitzbehörde des Betroffenen beantragt. Die Beantragung kann persönlich und unter Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses vorgenommen werden.Alternativ können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragten. Dabei ist ein formloser Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) mitsamt Ihrer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zu übermitteln.Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind die Verwaltungsbehörden des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragenSeit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. GewerbeauskünfteAlle gewerberechtlichen Meldungen in Form von Gewerbeanzeigen innerhalb des Stadtgebietes werden im Gewerberegister geführt. Eine Abfrage von Grunddaten, worunter gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO der Name, die betriebliche Anschrift und die Tätigkeit des Gewerbetreibenden zählt, ist beim Ordnungsamt möglich.Behörden, Unternehmen und Privatpersonen mit berechtigtem Interesse ist darüber hinaus eine erweiterte Gewerbeauskunft vorenthalten, soweit die Auskunft über erweiterte Gewerbemeldedaten einer Zweckbindung unterliegen.Der Antrag zur erweiterten Auskunft hat schriftlich unter der Angabe folgender Daten zu erfolgen: Firmierung, Name und Adresse des Absenders Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft Eine Auskunft erfolgt ausschließlich schriftlich und kann nicht per Mail oder Telefax erteilt werden.

    Online-Dienst

    Gewerbewesen

    ID: L100002_123149888

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit und Verfahren werden durch das jeweils zuständige Land geregelt.

    Ansprechpartner

    Stadt Herzogenrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan). Ggf. in zweifacher Ausfertigung
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
    • Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG
    • Für juristische Personen: Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
    • Bei Antragstellung durch eine Vertreterin/einen Vertreter: Vollmacht
    • Ggf. Aufenthaltserlaubnis.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbemeldungen nach § 14 GewO Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen: o bei schriftlicher Anzeige: ausgefülltes Meldeformularo Personalausweis oder sonstiges amtl. Ausweisdokumento bei abweichender Adresse der Betriebsstätte von der Meldeadresse: Mietvertrago bei juristischen Personen: Handelsregisterauszugo vorliegende Erlaubnisse Gewebeabmeldungen: o bei schriftlicher Anzeige: ausgefülltes Meldeformularo Personalausweis oder sonstiges amtl. Ausweisdokument Reisegewerbekarten nach dem III. Titel der GewO Personalausweis Führungszeugnis Gewerbezentralregister Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegende Erlaubnisse Auszug aus dem Gewerbezentralregister Personalausweis Reisepass mit Meldebescheinigung Unterlagen der fordernden Behörde Gewerbeauskunft aus dem Gewerberegister erweiterte Auskünfte: formloser Antrag unter Angabe der o.g. erforderlichen Daten

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

    • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
    • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Fristen

    Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, müssen Sie über eine Gaststättenerlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 6a Abs. 1 GewO).

    Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO).

    Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne Erlaubnis dürfen Sie keine alkoholischen Getränke in ihrem Betrieb ausschenken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bar, Alkohol, Gaststättenerlaubnis, erlaubnisbedürftige Gaststätte erlaubnispflichtige Gaststätte Gaststätte, Kneipe, Gastwirtschaft, Schankerlaubnis beantragen, Gastronomiebetrieb, Alkoholausschank, Ausschank, Gewerbe ausüben, Gaststättenbetrieb, alkoholische Getränke, Ausschank Erlaubnis, Schankerlaubnis, stehendes Gewerbe, Gewerbe, Cocktailbar, Gastronomie, Gaststättengewerbe, Schankwirtschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de