Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes anzeigen

    Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen und forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. 

    Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Demnach müssen Sie Ihren auf dem Gebiet tätigen Betrieb registrieren lassen.

    Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihr Betrieb zugelassen. Er bekommt dann eine Betriebsnummer. Diese wird an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet und dort in einem bundesweiten Register geführt. Die Betriebsnummer müssen Sie auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, angeben.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Wenn Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen und forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. 

    Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Demnach müssen Sie Ihren auf dem Gebiet tätigen Betrieb registrieren lassen.

    Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihr Betrieb zugelassen. Er bekommt dann eine Betriebsnummer. Diese wird an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet und dort in einem bundesweiten Register geführt. Die Betriebsnummer müssen Sie auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, angeben.

    Online-Dienst

    Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes anzeigen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121596991

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Zentrale FB IV Hoheit Saatgutkontrolle, Landesstelle nach FoVG

    Adresse

    Postanschrift

    Albrecht-Thaer-Strasse 34

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 917970

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Saatgutkontrolle@wald-und-holz.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Fachkundenachweis
    • Ggf. Nachweis der technischen Einrichtungen
    • Ggf. Nachweis der Gewerbeanmeldung

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    • Ggf. Fachkundenachweis
    • Ggf. Nachweis der technischen Einrichtungen
    • Ggf. Nachweis der Gewerbeanmeldung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja [WM1]  

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja [WM2]  

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja [WM1]  

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja [WM2]  

    Voraussetzungen

    Damit Ihr Betrieb als Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb zugelassen werden kann muss

    • die verantwortliche Person nach dem FoVG zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

    (Als Mindestqualifikation sind die Anforderungen anzusehen, die im Hinblick auf die erforderlichen technischen Einrichtungen und für die tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten des Betriebes notwendig sind. Entsprechend den jeweiligen Betriebsverhältnissen müssen die für die jeweilige Tätigkeit notwendigen rechtlichen und sachlichen (z. B. botanischen) Kenntnisse vorhanden sein.)

    • der Betrieb über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen.

    Welche dies im Einzelfall sind, ist von der Art des beantragten Betriebes abhängig. 

    Arten des Betriebes können sein:

    • Klenge,
    • Forstbaumschule,
    • waldbesitzende Person,
    • Saat- und Pflanzgutbetrieb,
    • Händler von Vermehrungsgut,
    • Ernteunternehmer von Vermehrungsgut.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Damit Ihr Betrieb als Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb zugelassen werden kann muss

    • die verantwortliche Person nach dem FoVG zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

    (Als Mindestqualifikation sind die Anforderungen anzusehen, die im Hinblick auf die erforderlichen technischen Einrichtungen und für die tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten des Betriebes notwendig sind. Entsprechend den jeweiligen Betriebsverhältnissen müssen die für die jeweilige Tätigkeit notwendigen rechtlichen und sachlichen (z. B. botanischen) Kenntnisse vorhanden sein.)

    • der Betrieb über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen.

    Welche dies im Einzelfall sind, ist von der Art des beantragten Betriebes abhängig. 

    Arten des Betriebes können sein:

    • Klenge,
    • Forstbaumschule,
    • waldbesitzende Person,
    • Saat- und Pflanzgutbetrieb,
    • Händler von Vermehrungsgut,
    • Ernteunternehmer von Vermehrungsgut.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

    § 17 Abs. 1 Forstvermehrungsgutgesetz (VoVG)

    § 2, § 4, § 6 Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 17 Abs.1 FoVG erfüllt sind. 

    Sofern die Voraussetzungen nach den Unterlagen gegeben sind, wird der Betrieb in einem Vor-Ort-Termin in Augenschein genommen und die verantwortliche Person befragt. 

    Sofern sich daraus keine Hinderungsgründe ergeben, erhalten Sie anschließend Ihre Betriebsnummer nach dem FoVG und Hinweise zur Betriebsführung. Zugleich wird die Betriebsneuanmeldung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Eintragung in das Nationale Register gemeldet und die Betriebsnummer in das landesinterne Zulassungsregister eingetragen.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 17 Abs.1 FoVG erfüllt sind. 

    Sofern die Voraussetzungen nach den Unterlagen gegeben sind, wird der Betrieb in einem Vor-Ort-Termin in Augenschein genommen und die verantwortliche Person befragt. 

    Sofern sich daraus keine Hinderungsgründe ergeben, erhalten Sie anschließend Ihre Betriebsnummer nach dem FoVG und Hinweise zur Betriebsführung. Zugleich wird die Betriebsneuanmeldung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Eintragung in das Nationale Register gemeldet und die Betriebsnummer in das landesinterne Zulassungsregister eingetragen.

    Fristen

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

    Bearbeitungsdauer

    5 Werktage bis 4 Wochen Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    5 Werktage bis 4 Wochen Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Olpe: Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Forstsamenbetrieb anmelden, Forstliches Vermehrungsgut erzeugen, Forstpflanzenbetrieb anzeigen, Forstvermehrungsgutgesetz, Forstsamenhandel, Forstpflanzenhandel, FoVG-Nummer, Forstvermehrungsgutgesetz, Forstsamenbetriebe, Forstliches Vermehrungsgut, Forstsamenhandel, FoVG-Nummer, FoVG, Forstsamenklenge, Forstsamenernte, Forstsamenbetrieb anzeigen, Forstsamenbetrieb anmelden, Forstpflanzenbetrieb anmelden, Forstpflanzenbetrieb, Forstliches Vermehrungsgut, Forstsamenklenge, Forstpflanzenbetrieb anmelden, Forstbaumschule, Forstsamenernte, Forstsamenbetriebe, Forstsamenbetrieb anzeigen, Forstwirtschaft, Forstliches Vermehrungsgut erzeugen, Forstbaumschule, Forstpflanzenhandel, FoVG, Forstplanzenbetrieb anzeigen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de