Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
Kahlhieb im Schutzwald - In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Schutzwald.
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Schutzwald.
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Sofern naturschutzrechtliche Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften erteilen. Gebietszuständigkeiten: Bad Münstereifel / Zülpich: Frau Merten-Reimann Blankenheim: Herr Axel Jakob Dahlem: Frau Lina Westphal Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest Mechernich: Frau Rebekka Vogel Nettersheim: Frau Friederike Koch
Online-Dienste
Ausnahmen / Befreiungen von naturschutzrechtlichen Vorschriften
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Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft
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Ansprechpartner
Naturschutz
Beschreibung
Der Kreis Euskirchen engagiert sich dafür, Natur und Landschaft des Kreisgebietes nachhaltig zu schützen und zu verbessern. Die Untere Naturschutzbehörde nimmt dabei zahlreiche Aufgaben in Natur- und Artenschutz sowie in der Landschaftspflege wahr.
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Formloser Antrag mit folgenden Angaben: ausführliche Darstellung und Begründung des Vorhabens Übersichtsplan mit Standortmarkierung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Bundesnaturschutzgesetz Landesnaturschutzgesetz NRW Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.05.2024
Stichwörter
Kahlhieb, Schutzwald