Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung
Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Beschreibung
Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von
- anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften,
- Forstbetriebsverbänden,
- Waldwirtschaftsgenossenschaften oder
- Waldgenossenschaften
Sie haben das Ziel, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken.
Forstwirtschaftliche Vereinigungen haben nur folgende Aufgaben:
- Information und Beratung der Mitglieder,
- Beteiligung der Mitglieder an der forstlichen Planung,
- Anpassung des Absatzes an den Bedarf;
- marktgerechte Lagerung der Erzeugnisse;
- zentrale Holzvermarktung;
- Beschaffung und gemeinsame Nutzung von Maschinen und Geräten.
Somit ist es möglich, Nachteile einzelner Waldbesitzer auszugleichen und es ergibt sich eine ausgeglichene Versorgung der holzverarbeitenden Industrie.
Als Waldbesitzer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung beitreten, vor allem dann, wenn Sie nicht Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft oder eines Forstbetriebsverbands sein können. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der für Sie zuständigen Forstbehörde.
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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für Fröndenberg/Ruhr, Stadt
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
oberste Forstbehörde
Zuständigkeit
oberste Forstbehörde
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
- Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
- Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
- beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
- Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
- Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung
- Einladung zur Gründungsversammlung
- Anwesenheitsliste von dieser Gründungsversammlung
- Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
- Aktuelles Mitgliederverzeichnis - mindestens 7 Mitglieder, wenn Rechtsform Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gewählt wird mit Angabe der jeweiligen Mitgliedsfläche (Hinweis: Mitglieder sind die juristische Personen und nicht einzelne Waldbesitzer!)
- die von Gründungsmitgliedern beschlossene Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Karte (möglichst Maßstab 1: 50.000), aus der die angeschlossenen Flächen ersichtlich sind
- Protokoll der Gründungsversammlung mit Unterschrift des gewählten Vorsitzenden sowie des Schriftführers
Bericht des Regional-Forstamtes über die Ziele und Erfolgsaussichten (Beurteilung hinsichtlich Zweckerreichung (=Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen)).
Formulare
Formlose schriftliche Antragstellung
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
keine
Voraussetzungen
- Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
- die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
- Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
- Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Die forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein.
Sie muss die Anpassung der Forstwirtschaft an den Bedarf sowie den Absatz fördern.
Ihre Satzung oder ihr Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über
- ihre Aufgabe
- die Finanzierung der Aufgabe.
Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann den Beitritt einzelner Grundbesitzer, die nicht Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft oder eines Forstbetriebsverbands sein können, zu der Forstwirtschaftlichen Vereinigung zulassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 37 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 1 Zuständigkeitsverordnung Forst (ZustVO Forst)
Verfahrensablauf
- Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
- Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Die Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich und formlos beantragen. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
keine
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Bearbeitungsdauer
Ca. vier bis sechs Wochen
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Kosten
- 1,00 - 51,00 Euro;
- auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.07.2020
Stichwörter
Forstliche Rahmenplanung, Vermarktung, Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Unterrichtung und Beratung, Forstwirtschaftliche Erzeugung, Absatz, Gemeinschaftsforsten, Zusammenschluss, Forsterzeugnisse