Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

    Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    Als anerkannte Forstbetriebsgemeinschaft, Forstbetriebsverband, Waldwirtschaftsgenossenschaft oder Waldgenossenschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen. Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von

    • anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften,
    • Forstbetriebsverbänden,
    • Waldwirtschaftsgenossenschaften oder
    • Waldgenossenschaften

    Sie haben das Ziel, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken.

    Forstwirtschaftliche Vereinigungen haben nur folgende Aufgaben:

    • Information und Beratung der Mitglieder,
    • Beteiligung der Mitglieder an der forstlichen Planung,
    • Anpassung des Absatzes an den Bedarf;
    • marktgerechte Lagerung der Erzeugnisse;
    • zentrale Holzvermarktung;
    • Beschaffung und gemeinsame Nutzung von Maschinen und Geräten.

    Somit ist es möglich, Nachteile einzelner Waldbesitzer auszugleichen und es ergibt sich eine ausgeglichene Versorgung der holzverarbeitenden Industrie.

    Als Waldbesitzer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung beitreten, vor allem dann, wenn Sie nicht Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft oder eines Forstbetriebsverbands sein können. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der für Sie zuständigen Forstbehörde.

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für Fröndenberg/Ruhr, Stadt

    ID: L100002_121599012

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    oberste Forstbehörde

    Zuständigkeit

    oberste Forstbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
    • Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    • Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung
    • Einladung zur Gründungsversammlung
    • Anwesenheitsliste von dieser Gründungsversammlung
    • Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
    • Aktuelles Mitgliederverzeichnis - mindestens 7 Mitglieder, wenn Rechtsform Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gewählt wird mit Angabe der jeweiligen Mitgliedsfläche (Hinweis: Mitglieder sind die juristische Personen und nicht einzelne Waldbesitzer!)
    • die von Gründungsmitgliedern beschlossene Satzung oder Gesellschaftsvertrag
    • Karte (möglichst Maßstab 1: 50.000), aus der die angeschlossenen Flächen ersichtlich sind
    • Protokoll der Gründungsversammlung mit Unterschrift des gewählten Vorsitzenden sowie des Schriftführers

    Bericht des Regional-Forstamtes über die Ziele und Erfolgsaussichten (Beurteilung hinsichtlich Zweckerreichung (=Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen)).

    Formulare

    Formlose schriftliche Antragstellung

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    keine

    Voraussetzungen

    • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
    • die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
    • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
    • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    Die forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein.

    Sie muss die Anpassung der Forstwirtschaft an den Bedarf sowie den Absatz fördern.

    Ihre Satzung oder ihr Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über

    • ihre Aufgabe
    • die Finanzierung der Aufgabe.

    Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann den Beitritt einzelner Grundbesitzer, die nicht Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft oder eines Forstbetriebsverbands sein können, zu der Forstwirtschaftlichen Vereinigung zulassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html

    § 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

    § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

    Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    Die Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich und formlos beantragen. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Ca. vier bis sechs Wochen

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    In der Regel 4 Wochen

    Kosten

    • 1,00 - 51,00 Euro;
    • auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Olpe: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/waldbesitz/unterlagen-fuer-zusammenschluesse

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Forstliche Rahmenplanung, Vermarktung, Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Unterrichtung und Beratung, Forstwirtschaftliche Erzeugung, Absatz, Gemeinschaftsforsten, Zusammenschluss, Forsterzeugnisse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de