Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

    Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Besitzen Sie einen Wald und kennen sich in der forstlichen Bewirtschaftung nicht aus? Vielen Waldbesitzern geht es ähnlich. Wie Sie sich in einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammenschließen können und welche Vorteile Sie daraus ziehen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Zusammenschluss zur Verbesserung der WaldbewirtschaftungDie Forstbetriebsgemeinschaft Ense - Welver - Werl - Wickede(Ruhr) hat ihren Sitz in59494 Soest-Ostönnen, Lindweg 28Nach § 16 des Bundeswaldgesetzes ist eine Forstbetriebsgemeinschaft ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.Die Forstbetriebsgemeinschaft kann Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Waldflächen oder von zur Aufforstung bestimmten Grundstücken als Mitglieder aufnehmen. Die Forstbetriebsgemeinschaft Ense - Welver - Werl - Wickede(Ruhr) hat ca. 180 private, kirchliche und kommunale Mitglieder mit einer Wald- bzw. Forstfläche von insgesamt ca. 1.300 ha.Die Forstbetriebsgemeinschaft wird vom Regionalforstamt Soest - Sauerland betreut und hat sich für die Teilnahme an der Zertifizierung nach dem PEFC - Verfahren entschieden. 1. Vorsitzender:Hans Wilms, Berksen 8, 59514 Welver Telefon: 02384/1271Geschäftsführer:Ulrich Prolingheuer, Lindweg 28, 59794 Soest-Ostönnen Telefon: 02928/1544Landesbetrieb Wald und HolzRegionalforstamt Soest - Sauerland, Am Markt 10, 59602 Rüthen Telefon. 02952/9735-0

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für Fröndenberg/Ruhr, Stadt

    ID: L100002_121599012

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    oberste Forstbehörde

    Zuständigkeit

    oberste Forstbehörde

    Ansprechpartner

    08 Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Ladestraße 13

    59514 Welver

    Kontakt

    Fax: 0 23 84 / 91 14 81

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 31 03

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
    • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    • Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung
    • Bei Rechtsform Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:
      • Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Verleihung der Rechtsfähigkeit  
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung
    • Protokoll der Gründungsversammlung mit Unterschriften der gewählten Vorsitzenden und des Schriftführers
    • Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
    • Aktuelles Mitgliederverzeichnis mit Angaben zu den Mitgliedsflächen; mindestens 7 Mitglieder als Grundbesitzer
    • Beschlossene Satzung
    • Karte der an die Forstbetriebsgemeinschaft angeschlossenen Flächen
    • Bericht des Regional-Forstamtes über Ziele und Erfolgsaussichten der Forstbetriebsgemeinschaft

    Informieren Sie sich vorab bei der Forstbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formlose schriftliche Antragstellung
    • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    keine

    Voraussetzungen

    • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
    • gewählter Vorstand
    • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Sie muss eine juristische Person des Privatrechts sein.

    Sie muss nach Lage, Größe und Zusammenhang aller Mitgliedsgrundstücke eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen.

    Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über

    • die Aufgabe,
    • die Finanzierung der Aufgabe,
    • Recht und Pflichten der Forstbetriebsgemeinschaft
    • Ordnungsmittel oder Vertragsstrafen bei schuldhaftem Pflichtverstoß,
    • die Verpflichtung der Mitglieder, das Holz über die Forstbetriebsgemeinschaft zum Verkauf anzubieten (wenn sie den Holzabsatz zur Aufgabe hat).

    Sie muss mindestens sieben Mitglieder umfassen.

    Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen.

    Bei Rechtsform der Genossenschaft oder des rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:

    • Festlegung der Bedingungen für eine Mitgliedschaft:

    Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ende des dritten Geschäftsjahres gekündigt werden, die Kündigungsfrist muss mindestens ein Jahr betragen.

    • Festlegung der Organe, ihrer Aufgaben und der Art der Beschlussfassung:

    Beschlüsse über forstwirtschaftliche Maßnahmen sind durch die General- oder Mitgliederversammlung zu fassen und bedürfen einer Mehrheit von 2 Dritteln der Stimmen.

    Bei Rechtsform einer Kapitalgesellschaft:

    • Die Gesellschafter müssen die Aufgabe mindestens 3 volle Geschäftsjahre lang gemeinsam erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__18.html

    § 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

    § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

    § 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Mindestmitgliederzahl)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html

    Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Die Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich und formlos beantragen. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. zwei bis vier Wochen

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    In der Regel 4 Wochen

    Kosten

    1,00 - 51,00 Euro

    auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Die Forstbetriebsgemeinschaft ist als juristische Person steuerpflichtig und muss Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen und Steuern zahlen. Diese Pflicht wird durch das Handeln des Vorstands (Verein) oder des Geschäftsführers (GmbH) erfüllt. Geschieht dies nicht, haftet der Vorstand oder der Geschäftsführer auch privat.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/waldbesitz/unterlagen-fuer-zusammenschluesse https://www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/einrichtungen/regionalforstaemter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Waldeigentümer, Wald, Bewirtschaftung, FBG, Forstwirtschaft, Waldgesetz, Zusammenschluss, Verein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de