Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein
Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Beschreibung
Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für Fröndenberg/Ruhr, Stadt
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zuständige Stelle
oberste Forstbehörde
Zuständigkeit
oberste Forstbehörde
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
- Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
- Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
- beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
- Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
- Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
- ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
- Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung
- Bei Rechtsform Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:
- Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Verleihung der Rechtsfähigkeit
- Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung
- Protokoll der Gründungsversammlung mit Unterschriften der gewählten Vorsitzenden und des Schriftführers
- Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
- Aktuelles Mitgliederverzeichnis mit Angaben zu den Mitgliedsflächen; mindestens 7 Mitglieder als Grundbesitzer
- Beschlossene Satzung
- Karte der an die Forstbetriebsgemeinschaft angeschlossenen Flächen
- Bericht des Regional-Forstamtes über Ziele und Erfolgsaussichten der Forstbetriebsgemeinschaft
Informieren Sie sich vorab bei der Forstbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Formlose schriftliche Antragstellung
- Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar
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keine
Voraussetzungen
- Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
- gewählter Vorstand
- durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Sie muss eine juristische Person des Privatrechts sein.
Sie muss nach Lage, Größe und Zusammenhang aller Mitgliedsgrundstücke eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen.
Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über
- die Aufgabe,
- die Finanzierung der Aufgabe,
- Recht und Pflichten der Forstbetriebsgemeinschaft
- Ordnungsmittel oder Vertragsstrafen bei schuldhaftem Pflichtverstoß,
- die Verpflichtung der Mitglieder, das Holz über die Forstbetriebsgemeinschaft zum Verkauf anzubieten (wenn sie den Holzabsatz zur Aufgabe hat).
Sie muss mindestens sieben Mitglieder umfassen.
Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen.
Bei Rechtsform der Genossenschaft oder des rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:
- Festlegung der Bedingungen für eine Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ende des dritten Geschäftsjahres gekündigt werden, die Kündigungsfrist muss mindestens ein Jahr betragen.
- Festlegung der Organe, ihrer Aufgaben und der Art der Beschlussfassung:
Beschlüsse über forstwirtschaftliche Maßnahmen sind durch die General- oder Mitgliederversammlung zu fassen und bedürfen einer Mehrheit von 2 Dritteln der Stimmen.
Bei Rechtsform einer Kapitalgesellschaft:
- Die Gesellschafter müssen die Aufgabe mindestens 3 volle Geschäftsjahre lang gemeinsam erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__18.html
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html
§ 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Mindestmitgliederzahl)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Verfahrensablauf
- Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
- Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Die Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich und formlos beantragen. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
keine
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Bearbeitungsdauer
ca. zwei bis vier Wochen
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Kosten
1,00 - 51,00 Euro
auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Die Forstbetriebsgemeinschaft ist als juristische Person steuerpflichtig und muss Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen und Steuern zahlen. Diese Pflicht wird durch das Handeln des Vorstands (Verein) oder des Geschäftsführers (GmbH) erfüllt. Geschieht dies nicht, haftet der Vorstand oder der Geschäftsführer auch privat.
Weitere Informationen
Hinweise für Welver: Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.07.2020
Stichwörter
Waldeigentümer, Wald, Bewirtschaftung, FBG, Forstwirtschaft, Waldgesetz, Zusammenschluss, Verein