Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Beschreibung

    Die Bewilligung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt und Sie als Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beigeordnet wurden.

    In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen und in weiteren bestimmten Verfahren, können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

    Hinweise für Leopoldshöhe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Land NRW. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

    Online-Dienst

    Prozesskostenhilfe

    ID: L100002_121925238

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Zentrale Dienste sind dem Fachbereich I - Zentrale Dienste / Kommunales zugeordnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    33818 Leopoldshöhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5208 991-0

    E-Mail: zentraledienste@leopoldshoehe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
    • Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
    • Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Bewilligung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.

    Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungsschein, Gerichtskosten, Beiordnung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts, Unterhalt, Synonyme hinzugefügt, Vorschusszahlung, Scheidung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de