Elektrofischereischein Genehmigung

    Elektrofischereischein Genehmigung

    Sie wollen mit Strom Fische fangen, so benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.

    Dazu gehören:

    • Fang von Laichfischen
    • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
    • wissenschaftliche Untersuchungen oder
    • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

    Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.

    Online-Dienst

    Fischereischein

    ID: L100002_121943627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (schriftlich)
    • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
    • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
    • Ggf. Auflistung der Gewässer
    • Zustimmung der Fischereiberechtigten

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung) Lichtbild Personalausweis 2. Jugendfischereischein Kinderausweis oder Geburtsurkunde Lichtbild 3. Sonderfischereischein Personalausweis Lichtbild evtl. ärztliche Bescheinigung Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

    Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohnsitz in Stemwede Jugendfischereischein: Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre eine Prüfung ist nicht erforderlich Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein: Mindestalter: 14 Jahre erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Antragstellung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jugendfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)Jahresfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)Fünfjahresfischereischein gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.) Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden. Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen. Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Bis zu EUR 50

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich. Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    elektrisches Fischen, Elektrofischerei, Fischerei, Fischen mit Strom, Genehmigung Elektrofischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de