Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Wenn Sie im Kreis Herford wohnen, prüft Sie der Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde. Sie wohnen nicht im Kreis Herford, möchten aber hier geprüft werden? Dann stellt Ihnen die Untere Fischereibehörde Ihres Wohnortes eine Ausnahmegenehmigung aus, die Sie uns bitte mitbringen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Ihre Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt: allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten: ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen, weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen, ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Fischerei; Fischerprüfung ablegen

    ID: L100002_127070111

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung Ihres Wohnortes, falls der Prüfungsort von diesem abweicht. gegebenenfalls Einverständis der Eltern bei Minderjährigen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesfischereigesetz
    • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesfischereigesetz NRW Fischerprüfungsordnung NRW

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Melden Sie sich zeitig für die Fischerprüfung an. Dazu stellen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (siehe Onlinedienstleistungen). Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Fischerprüfung. Sie erfahren dann Ihren Prüfungstermin und der Ort der Prüfung. Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.Dafür entstehen Ihnen weitere Kosten. Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet Vorbereitungskurse an.

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte Prüfungstermine und dazugehörige Anmeldefristen beachten. Nächste Fischerprüfung: Schriftliche Prüfung am 21. Mai 2024 Praktische Prüfung am 27., 28. und 29. Mai 2024 Anmeldeschluss ist der 21. April 2024.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Weitere Informationen

    Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

    Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

    1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

    2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

    3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung, Angelscheinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English