Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fischerprüfung wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde abgenommen. Die diesjährige Fischerprüfung findet voraussichtlich in der Zeit vom 04.11. bis 08.11.2024 statt.

    Online-Dienste

    Fischereischein / Jugendfischereischein / Fischereiprüfung

    ID: L100002_123165975

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    Sprache

    Deutsch

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    Fischerprüfung

    ID: L100002_124774548

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung und der Einzahlungsbeleg über die entrichteten Gebühren. Die Antragsstellung (einschließlich Einzahlung der Gebühr) muss spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesfischereigesetz
    • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Weitere Informationen

    Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

    Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

    1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

    2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

    3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung, Angelscheinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English