Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des Erlaubnisscheins für das Gewässer sein.Den Fischereischein können Sie in den Meldehallen/Kundenzentren beantragen, wenn Sie zuvor eine Fischerprüfung bestanden haben und darüber ein Zeugnis vorlegen können.

    Online-Dienst

    Fischerprüfung machen

    ID: L100002_121800648

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Aufgrund der Fischerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 3. bis 5. Dezember 2024 nicht besetzt. Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181

    Fax: 0221 / 221-6569713

    E-Mail: untere-jagd-fischereibehoerde@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesfischereigesetz
    • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Fischerprüfung werden Personen mit ständigem Wohnsitz in Köln zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sind und für die kein Ausschließungsgrund nach § 4 Ziffer 2 Fischerprüfungsverordnung vorliegt (Betreuung).Darüber hinaus kann zugelassen werden, wer außerhalb Kölns in NRW wohnt und eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Unteren Fischereibehörde seines Wohnortes vorlegen kann. Die Zulassung auswärtiger Anmeldungen erfolgt jedoch nur im Rahmen freier Plätze und dann in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Die Feststellung, ob noch freie Plätze zur Verfügung stehen, kann erst nach Anmeldeschluss erfolgen, so dass leider auch Absagen erst kurz vor den Prüfungsterminen erfolgen können.Wenn Sie in Köln wohnen, aber die Prüfung in einer anderen Fischereibehörde ablegen möchten, müssen dafür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Diese sind in einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung darzulegen, ebenso ist die andere Fischereibehörde und der voraussichtliche Prüfungstermin zu benennen, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist.Die Ausnahmegenehmigung muss spätestens sechs Wochen vor dem auswärtigen Abgabetermin beantragt werden und sie ist gebührenpflichtig.

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der verbindlichen Anmeldung werden Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben.Den Bescheid darüber erhalten Sie mit der Einladung zu einem der Prüfungstermine.Wenn Sie den theoretischen Prüfungsteil bestanden haben, aber die Wiederholung des nicht bestandenen praktischen Teils beantragen, fallen dafür nochmals Gebühren in Höhe von 30 Euro an.Für die Ausnahmegenehmigung, die Fischerprüfung in einer anderen Fischereibehörde innerhalb NRW ablegen zu können, werden Gebühren in Höhen von 15 Euro erhoben.

    Weitere Informationen

    Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

    Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

    1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

    2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

    3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung, Angelscheinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English