Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Untere Fischereibehörde führt voraussichtlich in der Zeit vom 30.09. bis 02.10.2024 die Fischerprüfung durch. Anmeldungen hierfür sind ab Mitte Mai online möglich. Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können nur online über das Serviceportal der Stadt Wuppertal gestellt werden. Eine persönliche Beantragung ist nicht möglich. Den Link zum Serviceportal finden Sie unter Links und Downloads. Die Anzahl der zu prüfenden TeilnehmerInnen ist auf 150 Plätze (50 TeilnehmerInnen pro Tag) begrenzt. Sobald die Höchstgrenze der zu vergebenen Prüfungsplätze zzgl. 10 Warteplätze erreicht sind, kann kein Antrag mehr gestellt werden.Voraussetzungen:Möchten Sie die Prüfung ablegen, müssen Sie mindestens 13 Jahre alt sein (einen Fischereischein erhalten Sie aber trotzdem erst ab 14 Jahre) und sich online bis spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstermin (siehe Fristen) bei der Unteren Fischereibehörde anmelden. Gültigkeit:Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.Inhalte der Fischerprüfung: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Praktischer Teil (Fischerkennung/-bestimmung und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen sowie das weitere notwendige Zubehör hinzufügen).

    Online-Dienst

    Fischerprüfung machen

    ID: L100002_121862629

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte halten Sie - sofern zutreffend - die folgenden Nachweise digital bereit (pdf, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können: Für Personen unter 18 Jahren muss der/die Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter/in eine Vollmacht unterschreiben. Prüfungsteilnehmer, die nicht in Wuppertal wohnen müssen zur Anmeldung zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung hochladen, dass sie in Wuppertal geprüft werden dürfen. (Hinweis: Diese gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der Unteren Fischereibehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesfischereigesetz
    • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesfischereigesetz NRW Landesfischereiordnung NRW Fischerprüfungsverordnung NRW

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldeschluss ist der 02.09.2024, sofern nicht vorher schon die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis 16.09.2024 erhalten Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid digital über das Serviceportal.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verwaltungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt 50,- €, Tarifstelle 7.7.2.1.Die Verwaltungsgebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) gemäß der o.g. Tarifstelle in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der/dem Sie sich zur Prüfung anmelden möchten.Für eine Ausnahmegenehmigung zum Wechsel des Prüfungsortes außerhalb von Wuppertals beträgt die Verwaltungsgebühr 15,- €, Tarifstelle 7.7.2.2.Der entsprechende Antrag kann ebenfalls online eingereicht werden. Den Link zum Serviceportal finden Sie unter Links und Downloads.

    Weitere Informationen

    Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

    Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

    1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

    2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

    3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung, Angelscheinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English