Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bestanden haben, können einen Fischereischein erhalten. Fischereischeine werden durch die für den Wohnsitz der beantragenden Person zuständige Fischereibehörde für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus können Jugend- und Sonderfischereischeine ausgestellt werden. Einen Jugendfischereischein kann diejenige Person erhalten, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ein solcher Schein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Einen Sonderfischereischein kann diejenige Person erhalten, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann. Ein solcher Schein wird für ein oder fünft Kalenderjahre erteilt. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Wenn Ihr Fischereischein bis z. B. 31.12.2023 läuft, kann eine Verlängerung für 1 Jahr oder weitere 5 Jahre jedoch erst zum 1.12. eines Jahres erfolgen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung Fischereischein

    ID: L100002_123426881

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Antrag auf Ersatzfischerzeugnis und -schein

    ID: L100002_123416821

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neuausstellung Fischereischein Gültiger Personalausweis Zeugnis über die Fischerprüfung (nicht bei Jugendfischereischein) Aktuelles Lichtbild Bei Sonderfischereischein: ärztliche Bescheinigung, dass wegen der Behinderung keine Fischerprüfung abgelegt werden kann Verlängerung Fischereischein Für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein. Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Lichtbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesfischereigesetz
    • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ersatzfischereischein = 5,00 Euro Jugendfischereischein = 8,00 Euro Bundes- und Sonderfischereischein = 16,00 Euro (für 1 Jahr) und 48,00 Euro (für 5 Jahre) Sie können die zu entrichtende Gebühr über die folgenden Online-Bezahlverfahren zahlen: PayPal, Kreditkarte (Visa/Mastercard), PayDirekt/Giropay oder bei Ihrer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte.

    Weitere Informationen

    Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

    Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

    1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

    2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

    3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung, Angelscheinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English