Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung machen

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fischerprüfung der Stadt Krefeld findet am 24. und 25.10.2024 statt. Ein Fischereischein kann in Nordrhein-Westfalen erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich, die bereits ab einem Alter von 13 Jahren abgelegt werden kann.In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.Die Fischerprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Bei Nichtbestehen eines Teils der Fischerprüfung kann dieser Teil bei einem späteren Termin nachgeholt werden.

    Online-Dienst

    Fischerprüfung machen

    ID: L100002_121809793

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jagen & Fischen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 16:00Donnerstag: 14:00 - 17:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: jagdundfisch@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mindestalter: 13 Jahre Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesfischereigesetz
    • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
    • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
    • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
    • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden. Das Anmeldejahr wird im Jahr 2025 rechtzeitig vor der Prüfung auf dieser Seite veröffentlicht.

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung ist der Anmeldetermin zur Fischerprüfung 8 Wochen vor Prüfungstermin bekannt zu geben.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.)

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.00 EUR bis 25.00 EUR

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Prüfungsgebühren: 50,00€ Prüfungsgebühren für eine Nachprüfung: 30,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.

    Weitere Informationen

    Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

    Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

    1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

    2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

    3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung, Angelscheinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English