Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen für ein oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.

    Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.

    Bei Ausstellung des Fischereischeins wird gleichzeitig die Fischereiabgabe erhoben.

    Neben dem Fischereischein gibt es noch den Jugend- und den Sonderfischereischein. Für diese Scheine muss keine Prüfung abgelegt werden.

    Inhaberinnen und Inhaber dieser Scheine dürfen nur in Anwesenheit einer Begleitperson mit regulärem Fischereischein fischen bzw. angeln. Die Begleitperson hat die fachgerechte Durchführung der Fischerei sicherzustellen. Den Sonderfischereischein können Personen beantragen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Den Jugendfischereischein können Kinder und Jugendliche zwischen zehn und fünfzehn Jahren beantragen; er hat stets eine Laufzeit von nur einem Kalenderjahr.

    Wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann auch ohne Fischerprüfung einen Fischereischein für ein Jahr beantragen (z.B. Touristen). Die Antragstellerin, bzw. der Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass sie oder er die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.

    Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.

    Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. "Forellensee") verpflichtend.

    Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz). In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.

    Online-Dienst

    Fischereischein beantragen

    ID: L100002_122697137

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

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    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

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    Wertherstraße 436

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

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    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

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    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

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    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

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    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

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    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

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    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, GewerbeAbteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Adresse

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    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8392

    E-Mail: sicherheit.ordnung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 19.12.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    - Fischerprüfungszeugnis oder anderer Berechtigungsnachweis entsprechend dem Punkt Voraussetzungen (z.B. Ausbildungsnachweis, ausländischer Fischereischein bei Touristen aus dem Ausland, ärztliches Attest für Sonderfischereischein). Nicht erforderlich für Jugendfischereischein.

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)

    - Lichtbild

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeines Jugendfischereischein: gültiges Ausweisdokument (sofern bereits ein Ausweisdokument für das Kind / die Jugendliche / den Jugendlichen vorhanden ist) aktuelles Passbild Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Jahres- / Fünfjahresfischereischein: gültiges Ausweisdokument (bei Jugendlichen nur sofern bereits ein Ausweisdokument vorhanden ist) aktuelles Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder wenn Bild nicht mehr erkennbar) Prüfungszeugnis der Fischerprüfung (bei Erstantrag, verlorenem Fischereischein oder wenn der zu verlängernde Fischereischein nicht in NRW ausgestellt wurde) sonst bisheriger Fischereischein Eine Prüfung aus einem anderen Bundesland wird nur anerkannt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in NRW hatten. Die Prüfung ist nachzuweisen, nur die Vorlage eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus. Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich. Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben. Wohnsitz in Bielefeld Jugendfischereischein: Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre eine Prüfung ist nicht erforderlich Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein: Mindestalter: 14 Jahre erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    mit Termin in der Bürgerberatung telefonische Terminvereinbarung im Ordnungsamt unter 0521 51-8767

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jugendfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.) Jahresfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.) Fünfjahresfischereischein gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.) Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden. Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen. Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden.

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Fischereirecht, Fischereischein, Fischkarte, Bundesfischereischein, Fischen, Angelschein, Angeln, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de