Elternzeit Beratung

    Elternzeit: beraten und informieren

    Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

    Beschreibung

    Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber muss Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen.

    Während dieser Zeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz und erhalten keinen Lohn. Ein Ausgleich durch Elterngeld ist jedoch möglich und muss von Ihnen separat beantragt werden.

    Für das Thema Elternzeit hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene Beratungsstellen und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.

    Beginn

    Die Elternzeit beginnt,

    • für Mütter nach der Mutterschutzfrist, also 8 Wochen nach der Geburt des Kindes.
    • für das andere Elternteil frühestens ab der Geburt des Kindes.

    Bezug zum Kind

    Elternzeit ist möglich für

    • leibliche Kinder.
    • leibliche Kinder Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners.
    • Kinder, für das Sie als Vater eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Vaterschaftsfeststellung beantragt haben, auch wenn über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde.
    • Pflegekinder in Vollzeitpflege.
    • Adoptivkinder, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, sogenannte "Kind in Adoptionspflege".
    • Enkelkinder, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde, vorausgesetzt beide Eltern des Kindes nehmen keine Elternzeit
    • Geschwister, Nichten oder Neffen, Enkelkinder oder Urenkelkinder, beispielsweise, wenn beide Eltern eine schwere Krankheit oder eine Behinderung haben oder verstorben sind.

    Planung

    Beide Elternteile können jeweils 3 Jahre Elternzeit nehmen, unabhängig davon, ob auch das andere Elternteil in Elternzeit geht.

    Sie können die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen oder am Stück nehmen. Für die Aufteilung ist entscheidend, ob die Elternzeit oder Teile der Elternzeit

    • vor dem 3.Geburtstag oder
    • zwischen dem 3. Geburtstag und dem 8. Geburtstag

    des Kindes genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können auch mehr Abschnitte in Anspruch genommen werden.

    Anmeldung

    Die Elternzeit melden Sie schriftlich, aber formlos bei der Arbeitgeberin beziehungsweise beim Arbeitgeber an. Die Frist der Anmeldung ist

    • innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit,
    • vom 3. Geburtstag bis zum Tag des 8. Geburtstags spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.

    Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen die Elternzeit zu bestätigen.

    Informationen zur Elternzeit

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet weiterführende Informationen und Kontaktdaten zu Beratungsstellen, um sich über die Elternzeit zu informieren. Diese sind zum Beispiel:

    • das Familienportal im Internet
    • die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit"
    • das Servicetelefon des Familienportals
    • die Behördensuche für eine Beratung vor Ort

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elterngeld und Elternzeit Das Elterngeld soll es ihnen ermöglichen, Einkommensverluste auszugleichen, die ihnen durch die Betreuung ihres Kindes entstehen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Sie können aber auch Elterngeld erhalten, wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Ihnen steht dann ein Mindestsatz zu. Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten wählen. Ihre Wahl beeinflusst die monatliche Auszahlungshöhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes. Die Leistung kann zudem von beiden Elternteilen im Wechsel oder zeitgleich bezogen werden. Hier sind allerdings bestimmte Regelungen zu beachten. Für weitere Informationen nutzen sie bitte die nebenstehenden Links.

    Online-Dienst

    Elterngeld und Elternzeit

    ID: L100002_121970166

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen

    Beschreibung

    Beschreibung Aufgabengebiet: Schwerbehindertenrecht Bundeselterngeld- u. -elternzeitgesetz (BEEG) Kündigungsschutzverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elterngeldantrag Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsurkunde zur Beantragung des Elterngeldes) Einkommensnachweise- Mütter: 14 Monate vor der Geburt- Väter: 14 Monate vor der Geburt- Selbstständige: Kalenderjahr vor Geburt Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige Erklärung für Selbstständige (Zusatz zum Antragsvordruck) Erklärung für Alleinerziehende (Zusatz zum Antragsvordruck) Angestellte: Nachweis der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld Beamte: Nachweis des Dienstherren zur Schutzfrist und den Dienstbezügen in dieser Zeit Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen: Die vorgenannte Liste ist nicht in allen Fällen abschließend. Im Einzelfall können nach einer ersten Prüfung ihres Antrages weitere Unterlagen notwendig werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

    • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein, Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen,   
    • mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben,
    • das Kind selbst betreuen und erziehen,
    • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis zur Erreichbarkeit: Eine persönliche Vorsprache zur Antragsabgabe ist nicht zwingend erforderlich. Sie können die Unterlagen auch gerne postalisch einreichen. Sollten sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren sie bitte im Vorfeld einen Termin, damit unsere SachbearbeiterInnen sich auf ihr Anliegen vorbereiten können und sie keine unnötigen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Servicezeiten: Di. und Do. 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Erziehungsurlaub, Familie, Erziehungszeit, Beratung, Familienplanung, Ehe, Kinder, Geburt, Väterurlaub, Elternzeit Planung, Mutterschutz, Väterzeit, Elternzeit Beratung, Schwangerschaft, Mutterschaft, Vaterschaft, Elternzeit Teilzeit, Elterngeld, Elternzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English