Betreuungsgeld Informationserteilung

    Außer Kraft - Betreuungsgeld Informationserteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.

    Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.

    Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird  weitergezahlt.

    Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.

    Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bescheinigung wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage beim Finanzamt. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die tatsächlich bei der Stadtkasse eingegangenen Betreuungkosten des beantragten Kalenderjahres. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail, telefonisch unter +49 2161 25 2700 oder persönlich an uns.

    Online-Dienst

    Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (Kinderbetreuungskosten)

    ID: L100002_123415843

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Nicodemstraße 8

    41068 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angabe des/der Kassenzeichen/s

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Gebühren in Höhe von 10,- € pro Bescheinigung an. Die Zahlweise wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Bayern wurde das  Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe A am 09.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Betreuungsgeld, Kinderbetreuung, private Kinderbetreuung, Herdprämie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English