Elterngeld Berechnung

    Elterngeld - Berechnung

    Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.

    Beschreibung

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Dieser beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300,00 EUR monatlich.

    Je nachdem, ob Sie vor der Geburt angestellt oder selbständig tätig waren, orientiert sich die Berechnung Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens an unterschiedlichen Zeiträumen (Bemessungszeitraum).

    Der Bemessungszeitraum ist

    • bei Nichtselbstständigen die letzten 12 Monate vor der Geburt,
    • bei Selbstständigen und Mischeinkünften der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.

    Unberücksichtigt bleiben Monate

    • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • mit Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat,
    • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

    Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich.

    Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 EUR berücksichtigt.

    Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

    Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen.
     

    Höhe des Basiselterngeldes:

    Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300.00 EUR und maximal 1.800 EUR.

    Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

    • von 1.240 EUR und mehr zu 65 Prozent,
    • von 1.220 EUR zu 66 Prozent und
    • zwischen 1.000 EUR und 1.200 EUR zu 67 Prozent.

    Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
     

    Höhe des ElterngeldPlus:

    Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
    Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Sie erhalten also doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
     

    Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

    Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens 75,00 EUR monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens 37,50 EUR monatlich.

    Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je 300,00 EUR für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um 150,00 EUR).

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Online-Elterngeld-Rechner auf dem Familienportal des Bundes nutzen.

    Hinweise für Warendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Kreis Warendorf ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern, die Ihren Wohnsitz im Kreis Warendorf haben, zuständig. Innerhalb der Kreisverwaltung Warendorf werden diese Aufgaben vom Amt für Jugend und Bildung wahrgenommen. Für Beratungen und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung. Zuständigkeiten (Nachname des Kindes) Buchstabe A - F Susanne Tepe (Teamleiterin) Mareen König Buchstabe G - J Anika Kiwitt Buchstabe K - Q, X, Y, Z Silvia Kiesewetter Buchstabe R - W Thomas Uhlenbrock Sprechzeiten der Elterngeldstelle Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle sind wie folgt erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Fragen rund um das Thema Elterngeld und Elternzeit, sowie Beratungen sind telefonisch möglich. Persönliche Beratung und Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Online-Dienst

    Elterngeld

    ID: L100002_121993145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Beschreibung

    Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Fax: 02581 53-5199

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Elterngeld berechnen, Familiengeld, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus, Mehrlingsgeburten, Elterngeld Plus, Basiselterngeld, Basis Elterngeld, Elternzeit, Basis-Elterngeld, Geschwisterbonus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English