Elterngeld Berechnung

    Elterngeld - Berechnung

    Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.

    Beschreibung

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Dieser beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300,00 EUR monatlich.

    Je nachdem, ob Sie vor der Geburt angestellt oder selbständig tätig waren, orientiert sich die Berechnung Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens an unterschiedlichen Zeiträumen (Bemessungszeitraum).

    Der Bemessungszeitraum ist

    • bei Nichtselbstständigen die letzten 12 Monate vor der Geburt,
    • bei Selbstständigen und Mischeinkünften der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.

    Unberücksichtigt bleiben Monate

    • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • mit Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat,
    • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

    Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich.

    Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 EUR berücksichtigt.

    Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

    Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen.
     

    Höhe des Basiselterngeldes:

    Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300.00 EUR und maximal 1.800 EUR.

    Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

    • von 1.240 EUR und mehr zu 65 Prozent,
    • von 1.220 EUR zu 66 Prozent und
    • zwischen 1.000 EUR und 1.200 EUR zu 67 Prozent.

    Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
     

    Höhe des ElterngeldPlus:

    Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
    Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Sie erhalten also doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
     

    Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

    Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens 75,00 EUR monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens 37,50 EUR monatlich.

    Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je 300,00 EUR für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um 150,00 EUR).

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Online-Elterngeld-Rechner auf dem Familienportal des Bundes nutzen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Wichtigste zuerst: Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes. Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Variantenbeantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

    Online-Dienste

    Elterngeld

    ID: L100002_123335619

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    Deutsch

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen - Elterngeldstelle

    Beschreibung

    Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214/406-0

    E-Mail: elterngeld@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elterngeldantragvollständig ausgefüllt und unterschrieben von beiden Elternteilen Selbstständige und Alleinerziehende müssen ergänzenddie Zusatzblätter "Erklärung für Selbstständige" beziehungsweise "Erklärung für Alleinerziehende" ausfüllen. Original Geburtsurkunde für "Elterngeld" MutterschaftsgeldBescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor- und nach Geburt des Kindes Gehaltsabrechnungen (mit Einkommen vor Geburt)14 Gehaltsabrechnungen rückwirkend, beginnend ab dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt Gehaltsabrechnungen (anderes Elternteil) 12 Monate rückwirkend ab Geburtsmonat des Kindes Selbstständige (Erklärung für Selbstständige)Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt des Kindes sollte dieser noch nicht vorliegen, Steuerbescheid des Vorjahres Mischeinkünfte (Angestellt und Selbstständig)Hier gilt das komplette Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes:- alle Gehaltsabrechnungen aus Angestellten-Verhältnis- Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt. Alleinerziehende:- Erklärung für Alleinerziehende- negative Sorgeerklärung Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf. Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR. Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare. Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 1 bis 4d Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder schriftlich stellen. Online:Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Schriftlich:Bitte senden Sie Anträge und Nachweise an: Stadt LeverkusenElterngeldstelleGoetheplatz 1 - 451379 Leverkusen Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach dem Nachnamen des Kindes richtet.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Elterngeld berechnen, Familiengeld, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus, Mehrlingsgeburten, Elterngeld Plus, Basiselterngeld, Basis Elterngeld, Elternzeit, Basis-Elterngeld, Geschwisterbonus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English