Elterngeld Berechnung

    Elterngeld - Berechnung

    Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.

    Beschreibung

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Dieser beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300,00 EUR monatlich.

    Je nachdem, ob Sie vor der Geburt angestellt oder selbständig tätig waren, orientiert sich die Berechnung Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens an unterschiedlichen Zeiträumen (Bemessungszeitraum).

    Der Bemessungszeitraum ist

    • bei Nichtselbstständigen die letzten 12 Monate vor der Geburt,
    • bei Selbstständigen und Mischeinkünften der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.

    Unberücksichtigt bleiben Monate

    • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • mit Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat,
    • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

    Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich.

    Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 EUR berücksichtigt.

    Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

    Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen.
     

    Höhe des Basiselterngeldes:

    Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300.00 EUR und maximal 1.800 EUR.

    Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

    • von 1.240 EUR und mehr zu 65 Prozent,
    • von 1.220 EUR zu 66 Prozent und
    • zwischen 1.000 EUR und 1.200 EUR zu 67 Prozent.

    Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
     

    Höhe des ElterngeldPlus:

    Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
    Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Sie erhalten also doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
     

    Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

    Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens 75,00 EUR monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens 37,50 EUR monatlich.

    Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je 300,00 EUR für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um 150,00 EUR).

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Online-Elterngeld-Rechner auf dem Familienportal des Bundes nutzen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr ab dem 01.01.2007 Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater. Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein. Wie hoch ist das Elterngeld? Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Sie können die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes selbst berechnen. Dazu hat die Bundesregierung einen Elterngeldrechner ins Internet gestellt. Zum Elterngeldrechner Wie beantrage ich Elterngeld? Sie können das Elterngeld jetzt online beantragen. Nutzen Sie die Vorteile (vollständige Angaben und korrekte Unterlagen) einer online durchgeführten Antragsstellung. Auf dem FAMILIENPORT.NRW werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind. Falls eine Beantragung online für Sie nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit den Antrag auf Elterngeld als Papierantrag einzureichen: 1. Einen Antrag auf Elterngeld als PDF-Datei können Sie im Bereich "Formulare und Broschüren" dieser Seite herunterladen 2. Ausdrucken und vollständig ausfüllen 3. Im Antrag genannten Nachweise beifügen (siehe zusätzlich auch "Check-Liste zum Elterngeld-Antrag" im Bereich "Formulare und Broschüren" dieser Seite) -Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei- 4. Ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an folgende Adresse versenden (ein Einwurf in den hauseigenen Briefkasten ist ebenfalls möglich): Versorgungsamt der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Viersen Elterngeld Fliethstraße 86 - 88 41061 Mönchengladbach Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW Bis wann muss ich den Antrag stellen? Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist). Ihr Recht: Elternzeit Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und muss dort spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit angemeldet werden.Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter Was Sie zur Elternzeit wissen müssen Telefonische Erreichbarkeit: Für Fragen und Informationen können Sie sich an das Bürgertelefon wenden: 02161 2554321 (8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr) Eine Antragstellung ist komplett digital möglich, alle Informationen zur Antragstellung und erforderlichen Unterlagen sind zu finden im Serviceportal der Stadtverwaltung oder auf https://familienportal.nrw/elterngeld. Anfragen können schriftlich oder per Mail unter elterngeld@moenchengladbach.de gestellt werden, es wird jedoch gebeten, auf Anfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten. Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Online-Dienste

    Elterngeld

    ID: L100002_123415825

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    Elterngeld - Berechnung

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Mönchengladbach - Elterngeldstelle

    Beschreibung

    Elterngeldstelle für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstr. 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161-25-0

    E-Mail: elterngeld@Moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen (50.40 - Elterngeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86 - 88

    41050 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei - Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original-Geburtsurkunde "Zur Beantragung von Elterngeld" Ihres Kindes ein. Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei. Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes. Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels" - das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis. So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Elterngeld berechnen, Familiengeld, Erziehungsgeld, ElterngeldPlus, Mehrlingsgeburten, Elterngeld Plus, Basiselterngeld, Basis Elterngeld, Elternzeit, Basis-Elterngeld, Geschwisterbonus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English