Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Höhe des Elterngeldes Das Basis-Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Die Höhe orientiert sich am durchschnittlichen Erwerbseinkommen des beantragenden Elternteils aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist. Es beträgt in der Regel 65 Prozent des durch die Betreuung wegfallenden Nettoeinkommens. Bei Selbstständigen gibt es abweichende Veranlagungszeiträume. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro. Für Geburten ab dem 01.04.2024 und vor dem 01.04.2025 wurde die Einkommensgrenze sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende auf 200.000 Euro abgesenkt. Für Geburten ab dem 01.04.2025 erfolgt eine weitere Absenkung auf 175.000 Euro. Auszahlungszeitraum Das Basis-Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Mütter und Väter können den Zeitraum untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Für Geburten ab dem 01.04.2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug sind beispielsweise bei Mehrlingsgeburten möglich Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, können unter bestimmten Voraussetzungen volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Eltern können das ElterngeldPlus beantragen und damit, auch ohne Teilzeittätigkeit, die Bezugszeit über den 14. Lebensmonat verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und zwei bis vier Monate lang parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, können zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate erhalten. Das Elterngeld kann rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor der Antragstellung gezahlt werden. Da die Unterlagen in der Elterngeldkasse einzeln eingescannt werden, sollten die Belege aus einzelnen losen Blättern bestehen.

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    Ansprechpartner

    Kreis Soest - Elterngeldstelle

    Beschreibung

    Elterngeldstelle

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    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921/30-0

    E-Mail: elterngeld@kreis-soest.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Telefon Festnetz: 02921 30-0

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Kreis Soest - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Kontakt

    Fax: elterngeld@kreis-soest.de

    E-Mail: 02921 30-0

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    vollständig ausgefüllter und von beiden Elternteilen unterschriebener AntragOriginal-Geburtsbescheinigung mit dem Zusatz "gültig für Elterngeld"Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und die Dauer des Bezuges von Mutterschaftsgeld oder - wenn Sie Beamtin sind - über die Dienstbezüge während der MutterschutzfristNachweis über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses (Gehaltsabrechnung)Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen in Kopie) aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der MutterschutzfristKopie der Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (gilt für Personen aus einem Land, das nicht zur EU gehört)Bei Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeld wird außerdem eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Tätigkeit nach der Geburt, die Höhe des Verdienstes und die wöchentliche Arbeitszeit benötigt. Selbstständige Antragsteller müssen die Erklärung zur wöchentlichen Arbeitszeit und zum voraussichtlichen Gewinn ausfüllen.Da die Unterlagen in der Elterngeldkasse einzeln eingescannt werden, sollten die Belege aus einzelnen losen Blättern bestehen

    Formulare

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elterngeld

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ElterngeldPlus, Elternzeit, Partnermonate, Basiselterngeld, Basis-Elterngeld, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, Partnerschaftsbonus, Elterngeld beantragen, Basis Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Parnterschaftsbonusmonate

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation