Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 65 Prozent des Nettoeinkommens als Elterngeld gewährt. Alle Eltern bekommen mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Elterngeld wird ab 01.01.2011 vollständig auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Eine Ausnahme hiervon bilden alle Elterngeldberechtigten, die in den 12 Monaten vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Bei ihnen bleibt das durchschnittlich erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat anrechnungsfrei. Maximal wird 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Seit dem 01.07.2015 gibt es unterschiedliche Varianten des Elterngeldes. Das ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie das (Basis-) Elterngeld. Sollten Sie nach der Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das (Basis-) Elterngeld (Hinweis: In Monaten mit Mutterschaftsleistungen oder ausländischen Familienleistungen gilt der Bezug von (Basis-) Elterngeld). Zusätzlich können auch noch 2 bis 4 Partnerschaftsbonusmonate geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

    Online-Dienste

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    ID: L100002_123930183

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Gelsenkirchen - Elterngeldstelle

    Beschreibung

    Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Str. 2

    45881 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0209/169-2961

    E-Mail: elterngeld@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dienstgebäude Kurt-Schumacher-Straße 2 - Referat 51/5.3 - Team Elterngeldkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 2

    45881 Gelsenkirchen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00Dienstag: geschlossenMittwoch: 13:30 - 15:30Donnerstag: geschlossenFreitag: geschlossenSamstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung möglich: telefonisch

    Kontakt

    Fax:

    Telefon Festnetz:

    E-Mail: elterngeld@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag im Original (Unterschriften) Geburtsurkunde des Kindes speziell ausgestellt für das Elterngeld der Aufenthaltstitel (sofern nicht EU-Bürger) Einkommensunterlagen des Antragstellers gemäß Antragstellung (Bürgergeld oder Sozialhilfebescheide sind vorzulegen) Nachweis über das Mutterschaftsgeld Nachweis über gezahlten Arbeitgeberzuschuss

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die das Kind nach der Geburt betreuen - auch wenn es nicht ihr eigenes ist. Adoptiveltern und andere, die das Kind bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern betreuen Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Elterngeld im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist (§ 6 BEEG). Der Anspruch auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung entfällt. (§ 4 Abs. 4 BEEG). Zahltag ist um den 01. eines Monats. Änderung der Einkommensgrenze für Geburten ab 01.04.2024: 200.000 € Änderung der Einkommensgrenze für Geburten ab 01.04.2025 175.000 € Der Antrag steht auf der Internetseite des Familienportals NRW zur Verfügung. Zudem liegen in der Dienststelle die Anträge als Ausdruck bereit. Der Antrag auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist schriftlich bei der Elterngeldkasse der Stadt Gelsenkirchen zu stellen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben. Neu: Anträge können auch über das Familienportal NRW gestellt werden. Wichtig: Die Unterschriften müssen weiterhin im Original vorliegen!

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ElterngeldPlus, Basis-Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Partnermonate, Parnterschaftsbonusmonate, Partnerschaftsbonus, Elterngeld beantragen, Elternzeit, Basis Elterngeld, Elterngeldantrag, Erziehungsgeld, Basiselterngeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English