Elterngeld Informationserteilung
Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung
Die Beratung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.
Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle
Elterngeld gibt es für alle erwerbstätigen Eltern (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige etc.) und Eltern ohne aktuelles Erwerbseinkommen (etwa Hausfrauen, Arbeitslose, Studierende und Auszubildende). Nicht nur die leiblichen Eltern sind elterngeldberechtigt, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67 Prozent von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berüsichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
Online-Dienst
Elterngeld
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
gebührenfrei
Weitere Informationen
- Der Familienwegweiser informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien
- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit"
- Antragsformular im Internet, ggfs. Online-Antragsverfahren
- Service-Team des Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Stichwörter
Beratung