Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (siehe hierzu die Dienstleistung "Kindertagespflege") und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. In der Stadt Lübbecke gibt es 16 Kindergärten und Kindertagesstätten, von denen sich die meisten in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt können so 880 Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten der Kindergärten werden gemeinsam vom Kreis Minden-Lübbecke (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe), den Eltern (im Rahmen der zu zahlenden Elternbeiträge) und den Trägern der Einrichtung aufgebracht. Auch die Stadt Lübbecke beteiligt sich in einem erheblichen Umfang.

    Online-Dienst

    Kindertagesbetreuung

    ID: L100002_123370035

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke / Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 8070

    E-Mail: jugendamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch Sie sind wohnhaft im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke, auch dann ergibt sich ein Rechtsanspruch Sie haben Ihren Bedarf beim Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke nach Möglichkeit sechs Monate vorher angezeigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe Kinderbildungsgesetz - KiBiz

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig über freie Betreuungsplätze. Wenden Sie sich dazu an das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke oder direkt an die gewünschte Kindertageseinrichtung. Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch an. Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke kurzfristigen Bedarf für einen Betreuungsplatz unverzüglich an. Das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke wird Ihnen die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren. Spätestens sechs Wochen, in der Regel acht Wochen, vor dem Zeitpunkt für den der Bedarf angemeldet wurde, wird Ihnen der Betreuungsplatz für Ihr Kind zugewiesen.. Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der Kindertageseinrichtung.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beachten Sie bitte die Anmeldetermine der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes Ihren Bedarf schriftlich anzeigen. Das örtliche Jugendamt müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch informieren.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Kiga, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English