Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung Ihres Kindes für eine Kindertageseinrichtung erfolgt spätestens bis zum 15.12. eines Jahres für das darauf folgende Kindergartenjahr über das Kita-Online-Portal "Kivan" Ihres Wohnortes. Später eingehende Bedarfsmeldungen werden nachrangig bearbeitet. Nachdem die Anmeldung des Kindes erfolgt und ein Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung unterzeichnet ist, erhalten die Eltern von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt. Auskünfte zum Kita-Online-Portal "Kivan" erteilen Frau Dierck (0 52 41/85 24 39) oder Frau Olk (0 52 41/85 24 43). Erlass des Elternbeitrags Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen (siehe Downloads). Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen: Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29). Kinder mit Behinderung Im Kreis Gütersloh gibt es ein differenziertes Angebot für Kinder mit Behinderung in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht. Drei Angebotsformen ermöglichen, den richtigen Förderort für ein Kind mit Behinderung zu finden: Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Additive (integrative) Kindertageseinrichtung Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen - Einzelintegration - Eine Übersicht der Einrichtungen mit deren Zielen und Angebotsformen ist in dieser gemeinsamen Datenbank der Stadt und des Kreis Gütersloh zusammengestellt: www.integrative-einrichtungen.de Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen

    Online-Dienst

    Kindertageseinrichtungen

    ID: L100002_121977996

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend

    Beschreibung

    Der Fachbereich Jugend bietet Kindern, Jugendlichen und Familien Beratung, Begleitung und Unterstützung in besonderen und herausfordernden Lebenslagen an. Um die Lebensbedingungen junger Menschen in Verl zu verbessern und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen, stehen das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie die Beratung und Begleitung ihrer Eltern im Mittelpunkt der Arbeit. Dabei setzt der Fachbereich Jugend auf vorbeugende und familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitativen Kinderbetreuung über die Förderung der Angebote im Kinder- und Jugendbereich bis hin zu Erziehungsberatung und dem Schutz des Kindeswohls.Für Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen oder eine Frage haben, ist das Team des Fachbereichs Jugend während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung zu erreichen.In Notfällen bei einer Kindeswohlgefährdung melden Sie sich bitte während der Dienstzeit unter 05246 / 961-273 und außerhalb der Dienstzeit unter der Notrufnummer 110 (Polizei).

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    3.5.8: Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elternportal Little Bird

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    So funktioniert "Little Bird":1. Informieren:Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in meiner Nähe? Was passt zu mir und meinem Kind? (Individuelle Suchkriterien)2. Registrieren:Für das Stellen von Platzanfragen ist eine einmalige Registrierung notwendig. Im Anschluss profitieren Sie von der Funktion "Suche merken" und können Vorlagen für weitere Anfragen speichern.3. Platzanfrage stellen: Sie können unverbindlich bei maximal vier Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl gleichzeitig einen Betreuungsplatz anfragen.4. Platzangebot erhalten: Die Kindertageseinrichtung kann Ihnen nun unter der Voraussetzung freier Kapazitäten postalisch, persönlich oder per E-Mail ein Platzangebot machen und zum persönlichen Kennenlernen einladen.5. Angebotenen Platz annehmen:Ihr Platzangebot können Sie per Mausklick, schriftlich oder telefonisch annehmen. Der Betreuungsplatz ist dann verbindlich von beiden Seiten zugesagt.6. Vertrag abschließen:Zwischen der Kindertageseinrichtung und Ihnen wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Kiga, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English