Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder ab dem 1. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson. In einer Kindertageseinrichtung gibt es folgende Betreuungsmöglichkeiten: 25-Stunden-Platz vormittags 5 Stunden pro Tag ohne Mittagessen 35-Stunden-Platz (Blockmodell) 7 Stunden pro Tag durchgehend mit Mittagessen 35-Stunden-Platz (geteilt) 7 Stunden pro Tag mit einer Mittagsunterbrechung ohne Mittagessen als Ausnahme 45-Stunden-Platz 9 Stunden pro Tag durchgehend mit Mittagessen Die Öffnungszeiten legt der jeweilige Träger selbst fest, ebenso die Größe der Gruppen. Die Altersstruktur ist in allen Kindertageseinrichtungen gemischt. Es gibt auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer. Sie suchen für Ihr Kind eine Kindertagespflegeperson? Informationen hierzu finden Sie unter Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege suchen

    Online-Dienst

    Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertageseinrichtung

    ID: L100002_122697161

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege Team Finanzierung Kindertagesbetreuung

    Beschreibung

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-Geschäftsbereich VerwaltungAbteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, KindertagespflegeTeam Finanzierung Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2021

    E-Mail: jugendamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Anmeldung eines Ganztagsbetreuungsplatzes (45 Stunden) werden Sie gebeten, das Merkblatt zu lesen. Sofern ein Ganztagsbetreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, muss der Vordruck Verbindliche Eltern-Erklärung bei Beanspruchung eines 45-Stunden-Platzes in einer Kindertageseinrichtung im Vorfeld ausgefüllt werden Merkblatt und Erklärung in Deutsch Merkblatt und Erklärung in Englisch Merkblatt und Erklärung in Russisch Merkblatt und Erklärung in Türkisch Merkblatt und Erklärung in Ukrainisch

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz besteht: für ein Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat bis zum Beginn der Schulpflicht. auf einen Platz zur Betreuung mit 35 Wochenstunden, nicht auf einen Platz zur Ganztagsbetreuung, es sei denn, dass ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird. auf einen Platz in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes, nicht auf den nächstgelegenen Betreuungsplatz! Die Entfernung muss für den jeweiligen Einzelfall zumutbar sein (Kriterien sind z. B. ob ein Auto vorhanden ist oder wo sich die Arbeitsstelle der Eltern befindet).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Suche eines Betreuungsplatzes gibt es das Suchportal Little Bird in Bielefeld. Registrierung und Anmeldung in Little Bird (Portalanleitung: in 5 Schritten zum Kitaplatz) Platzanfrage stellen (bei bis zu 5 Einrichtungen) Eine Platzanfrage ist ab Geburt des Kindes, frühestens 15 Monate, möglichst spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zu jedem Termin möglich. Die Wunschkita durch die Vergabe der Prioritäten 1 und 2 kennzeichnen Kontaktaufnahme bzw. Aufnahmegespräch durch die Eltern direkt in der Kita nachträgliche Änderungen (z. B. Adresswechsel nach Umzug, veränderte Anfragenpriorisierung) können nach Zustimmung zum "Datenimport" (unter dem Punkt "Persönliche Daten") bequem über das Portal selbst vorgenommen werden. Eltern, die das Online-Portal nicht nutzen möchten, können sich weiterhin in den Kindertageseinrichtungen oder persönlich im Familienbüro der Stadt Bielefeld oder telefonisch beim BürgerServiceCenter melden. Der reguläre Beginn des Kitajahres ist der 1. August eines jeden Jahres. Eine Aufnahme im laufenden Kindergartenjahr (1. August eines Jahres bis 31. Juli des Folgejahres) ist abhängig von den jeweiligen Kapazitäten der Einrichtung. Bis Mitte Dezember werden Reservierungen (Platzangebote) an die Eltern verschickt, die ihr Kind mit erster oder zweiter Priorität bei der Kita angemeldet haben. Bis Mitte Januar des Folgejahres haben die Eltern Zeit, die Reservierung anzunehmen. Für die verbliebenen Kita-Plätze werden dann bis Mitte Februar - ebenfalls unter Beachtung der Platzkapazitäten und der Aufnahmekriterien der Kita - die Reservierungsbestätigungen versandt.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Anmeldung bei den Kindertageseinrichtungen für das jeweilige Kita-Jahr sollte im September/Oktober des Vorjahres erfolgen. Die Termine können bei der jeweiligen Kita telefonisch erfragt werden. In Einzelfällen (bei sofortigem Bedarf) ist auch eine Aufnahme im laufenden Jahr möglich, z. B. bei Zuzug nach Bielefeld oder plötzlicher Arbeitsaufnahme.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Kindertageseinrichtungen in Bielefeld sind aktuell im Little Bird-Portal zu finden. Es werden bei diesem Verfahren höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Die im Elternportal erfassten Daten werden automatisch verschlüsselt. Zudem erlauben die Eltern mit ihrer Anmeldung ausschließlich die Weitergabe der Daten an die ausgewählten Einrichtungen sowie an das Jugendamt der Stadt Bielefeld.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Kiga, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English