Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Anspruch richtet sich gegen das örtliche Jugendamt. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege findet daher in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) statt. Der Anmelde- bzw. Aufnahmevorgang variiert je Kommune oder Stadt. Zeigen Sie dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch an.

    Online-Dienst

    Kindertagesbetreuung Anmeldung

    ID: L100002_123220057

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 2

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    E-Mail: stadtverwaltung@koenigswinter.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag der Eltern (Bedarfsanzeige) Im weiteren Anmeldeverfahren kann die Vorlage weiterer Unterlagen vom örtlichen Jugendamt und/oder der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle verlangt werden (z.B. Einkommensbescheinigungen oder das Vorsorgeheft des Kindes).

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch Sie sind wohnhaft im Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes, auch dann ergibt sich ein Rechtsanspruch Sie haben Ihren Bedarf beim Jugendamt nach Möglichkeit sechs Monate vorher angezeigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    22. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html#BJNR111630990BJNG000506140] Kinderbildungsgesetz - KiBizhttps://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18135&ver=8&val=18135&sg=0&menu=1&vd_back=N

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig über freie Betreuungsplätze. Wenden Sie sich dazu an Ihr örtliches Jugendamt oder direkt an die gewünschte Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegeperson. Zeigen Sie dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch an. Zeigen Sie dem Jugendamt kurzfristigen Bedarf für einen Betreuungsplatz unverzüglich an. Das Jugendamt wird Ihnen die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren. Spätestens sechs Wochen, in der Regel acht Wochen, vor dem Zeitpunkt für den der Bedarf angemeldet wurde, wird Ihnen der Betreuungsplatz für Ihr Kind zugewiesen.. Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson ab.

    Fristen

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beachten Sie bitte die Anmeldetermine der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Sie dem zuständigen Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes Ihren Bedarf schriftlich anzeigen. Die Jugendämter müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abhängig vom Zeitpunkt der Bedarfsanzeige

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater - (§ 24 Absatz 2 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)). Die beiden letzten Betreuungsjahre des Kindes vor Eintritt in die Schule sind in Nordrhein-Westfalen in aller Regel beitragsfrei. Die Bewerbung für einen Kinderbetreuungsplatz ist unabhängig vom Alter des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Kiga, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English