Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Jugendamt bietet in seinem Zuständigkeitsbereich zwei Formen der Kindertagesbetreuung an: Betreuung in der Kindertageseinrichtung (KiTa) und Betreuung in der Kindertagespflege Der Kreis bietet mit über 55 KiTas und über 80 Kindertagespflegestellen ein umfangreiches Angebot für die Betreuung von Kindern bis zur Einschulung. Über das Internet-Portal KITA-ONLINE können Eltern ihren Bedarf an einem Betreuungsplatz sowohl in der KiTA als auch in der Kindertagespflege melden. Alle Betreuungsbedarfe werden in KITA-ONLINE erfasst und verarbeitet. Bei Fragen werfen Sie zunächst einen Blick in die Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" des jeweiligen KITA-Online-Portals - hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Die Bedienung von KITA-ONLINE, die einzuhaltenden Anmeldefristen sowie der weitere Verlauf nach ihrer Anmeldung werden im dazugehörigen Faltblatt zu KITA-ONLINE beschrieben. Infos zu den einzelnen KiTas, den unterschiedlichen Trägern sowie den verschiedenen pädagogischen Konzepten erhalten Sie im Portal in der Detailanzeige der jeweiligen KiTa. Infos zu Kindertagespflegepersonen in Ihrer Umgebung finden Sie im Familienwegweiser. KITA-Online (Faltblatt) KindertagespflegeDie Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder überwiegend im Alter von 1 bis 3 Jahren. In Kleingruppen von 5 Kindern findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten statt. Eine weitere Form der Betreuung ist die Kindergroßtagespflege. Hier werden insgesamt 9 Kinder von 2 Kindertagespflegepersonen betreut. Vorteile der Kindertagespflege:Familienähnliche StrukturFür das Kleinkind überschaubare KleingruppeFlexible BetreuungszeitenKonstante Bezugsperson Individuelle Betreuung und FörderungVereinbarkeit von Familie und BerufKindertagespflegepersonen sind für diese Aufgabe qualifiziert und arbeiten im engen Austausch mit den Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes zusammen.Pädagogische KindertagespflegeDie Fachberaterinnen der pädagogischen Kindertagespflege unterstützen und begleiten die Kindertagespflegepersonen und Eltern rund um das Thema Vermittlung freier Plätze, Betreuung und Erziehung. Pädagogische KindertagespflegeZuständigWohnort des Kindes/Private Kindertagespflegepersonen (KTPP)Vanessa BröxkesSchwalmtalIvonne DahlkeGrefrathNathalie GötzenBrüggenJulia RenselerNiederkrüchtenMaria RetterTönisvorst - St. Tönis (A-J)Ursula Hümbs-DardaTönisvorst - St. Tönis (K-Z)Laura WilmotTönisvorst - Vorst Kinder in Kindergroßtagespflegestellen (KGTP)ZuständigKGTPVanessa BröxkesBrüggen, Niederkrüchten, SchwalmtalIvonne DahlkeGrefrath (DRK)Laura WilmotGrefrath (Mum), St. Tönis, VorstWie finden Sie eine Kindertagespflegeperson?Melden Sie Ihren Bedarf über das Bedarfsmeldeportal Kita-Online. In den einzelnen Städten und Gemeinden gibt es vor Ort Kindertagespflegepersonen (Stützpunktleiterinnen) die Ihnen Auskunft über die Kindertagespflege sowie in Ihrem Ort tätige Kindertagespflegepersonen geben. Nehmen Sie gerne zu den Kindertagespflegepersonen in Ihrem Ort Kontakt auf, vereinbaren Sie Besuchstermine und entscheiden Sie, bei welcher Kindertagespflegeperson Ihr Kind betreut werden soll. Haben Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden, können Sie dies im Kita-Online Portal unter Bemerkungen eintragen oder Ihrer zuständigen Fachberatung per Mail mitteilen. Stützpunktleiterinnen der Kindertagespflegepersonen Gemeinde/Ortsteil Name Rufnummer Brüggen Nicole Moumen 0157 38198664 Niederkrüchten Nadja Gierthmühlen 0176 21163662 Grefrath Ulrike Lankes 0176 95464082 Schwalmtal Janina Thönnissen 0173 2656534 St.Tönis Astrid Schroers 0157 88323561 Vorst Jutta Maly 0157 88323560 Wenn Sie Ihr Kind bei Kita-Online unter TPF angemeldet haben, erhalten Sie von Ihrer Fachberatung Antragsunterlagen und einen Termin zu einem persönlichen Gespräch. Qualifizierung zur KindertagespflegepersonSie haben Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern und möchten als Kindertagespflegeperson tätig werden? Voraussetzungen: Zeit, Interesse, Einfühlungsvermögen und Spaß am Umgang mit Kindern und Verständnis für deren Probleme zeigen, Bereitschaft längerfristig Verantwortung zu übernehmen und offen sein für pädagogische Fragen Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung. Eine pädagogische Ausbildung ist von Vorteil aber nicht Bedingung Deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Niveaustufe B nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis aller Personen über 18 Jahre im Haushalt Gesundheitliche und psychische Belastbarkeit, Nachweis durch ärztliche Bescheinigung Geeignete Räumlichkeiten zur Betreuung der Kinder Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und dem Jugendamt Bewerben Sie sich kurz per Mail bei Ihrer zuständigen Fachberaterin. In einigen persönlichen Terminen wird eine Eignungseinschätzung erfolgen und daran anschließend werden Sie in einer 300 Stunden umfassenden Qualifizierung nach QHB für diese Tätigkeit vorbereitet. Die Fachberatung begleitet Sie in dieser Zeit. Wirtschaftliche Kindertagespflege Der Bereich der Wirtschaftlichen Kindertagespflege umfasst die rechtliche und finanzielle Umsetzung der Leistungen der Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst. Die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich haben eigene Jugendämter). Dazu gehört zum einen die Festsetzung und Überprüfung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege (Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen/Kindergärten erheben die jeweiligen Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes selbst). Zum anderen erfolgt hier auch die finanzielle und rechtliche Abwicklung der Leistungen für die Kindertagespflegepersonen. Tagespflegekinder bei privaten Kindertagespflegepersonen (Fälle)ZuständigWohnort des Kindes (Betreuung bei priv. KTPP)Anika CrewsGrefrathBirgit BronderSchwalmtalKatharina JansNiederkrüchtenStefanie JanssenBrüggenPia RoelofsenTönisvorstKindertagespflegepersonen (KTPP)ZuständigKTPPBirgit BronderSchwalmtalAnika CrewsGrefrathKatharina JansNiederkrüchten Stefanie Janssen BrüggenPia RoelofsenTönisvorst (A - O)Carmen JurkTönisvorst (P - Z)Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kitas) arbeiten familienergänzend und haben innerhalb des Bildungssystems einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes sowie die Beratung und Unterstützung der Eltern sind von wesentlicher Bedeutung. Der Kreis Viersen verfügt über eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten und hat sein Angebot in den Kindergärten und die Kindertagespflege aufeinander abgestimmt, um so allen Eltern die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in der Kita. Ab dem dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. In den Kommunen Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst stehen insgesamt 57 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, regelt die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung. Eltern haben die Möglichkeit, für ihr Kind wöchentliche Betreuungszeiten von 35 oder 45 Stunden zu buchen. Der Elternbeitrag orientiert sich neben diesen Zeiten auch an den Einkommensverhältnissen ("Satzung über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Viersen" unter Downloads). Das Betreuungsangebot, also die Betreuungsformen und die Betreuungsdauer der einzelnen Kindertageseinrichtungen, richtet sich nach dem örtlichen Bedarf, der im Rahmen der Jugendhilfeplanung in enger Absprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet der Abteilung Kinder, Jugend und Familie des Kreises Viersen festgestellt wird. Inklusion: Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf haben das Recht auf einen Betreuungsplatz in Tagespflege oder in einer Tageseinrichtung. BTHG, Ansprechpartnerin für KiTas aus Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst ist Frau König; E-Mail: sabine.koenig@lvr.de, Ansprechpartnerin für KiTas aus Brüggen und Grefrath ist Frau Scherger-Seegers; E-Mail: birgit.scherger-seegers@lvr.de Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (Kostenerstattung Mittagessen) finden Sie hier. Kita-Einstieg richtet sich an Familien, die Unterstützung brauchen, ihre Kinder an eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle anzubinden. Die pädagogischen Fachkräfte von Kita-Einstieg stehen bei Bedarf den Familien und Einrichtungen unterstützend zur Seite (z.B. bei der Anmeldung für eine Kindertagesbetreuung), um die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern. Darüber hinaus bieten die Fachkräfte für Familien wöchentlich offene Eltern-Kind-Gruppen an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zeiten und Orte sind bei den pädagogischen Fachkräften zu erfragen. Beide sind montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar. Für den Ostkreis (Grefrath und Tönisvorst) wenden Sie sich bitte an Sylvia Fretz, mobil erreichbar unter 0151 43104222 oder per E-Mail sylvia.fretz@kreis-viersen.de. Für den Westkreis (Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal) nehmen Sie bitte Kontakt zu Sabrina Beyen auf, mobil erreichbar unter 0178 1916105 oder per E-Mail sabrina.beyen@kreis-viersen.de. Bei Fragen im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Netzwerkstelle Kita-Einstieg, telefonisch erreichbar unter 02162 39-1844 oder per E-Mail barbara.ruecker@kreis-viersen.de.

    Online-Dienste

    Kind in KiTa anmelden

    ID: L100002_121730323

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Kind in KiTa anmelden

    ID: L100002_121847034

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51/3 Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Elternbeiträge/Kita-Online

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um einen Kindergartenplatz in einer Willicher Kindertageseinrichtung zu bekommen, ist die Bedarfsanzeige in Kita-Online Voraussetzung. Neben der Bedarfsanzeige ist es zwingend erforderlich, die drei angegebenen Wunschkindergärten zu kontaktieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bedarfsmeldung muss um an der Platzvergabe teilzunehmen in Kita Online angelegt werden. Es erfolgen Angaben zum gewünschten Betreuungsbedarf, zum Kind und zu den Sorgeberechtigten Personen. Das System leitet Sie Schritt für Schritt durch die Bedarfsmeldung.

    Fristen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetzlich setzt die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes grundsätzlich voraus, dass Eltern spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme, den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf und -umfang über Kita-Online angezeigt haben. Ein Kindergartenjahr beginnt immer zum 1. August eines Jahres, daher muss spätestens bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres eine Bedarfsmeldung vorliegen. In Ausnahmefällen sind auch Bedarfsmeldungen nach dem 31. Januar möglich. Eltern, bei denen in Ausnahmefällen kurzfristig Bedarf für einen Betreuungsplatz entsteht, haben diesen neben der Bedarfsmeldung, zusätzlich dem Jugendamt per Mail oder telefonisch anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 Monate (Der Prozess von Anmeldung bis Vermittlung einer Betreuung kann je nach Einzelfall 3-6 Monate dauern.)

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß Elternbeitragssatzung: 0,00€ bis 1.008,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Bedarfsanmeldung über Kita-Online keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer von Ihnen ausgewählten Einrichtung ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Kiga, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English