Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wohnen in Bielefeld und haben ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuletzt in Bielefeld zugelassen war, erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen. Der Halterwechsel muss unverzüglich der Zulassungsbehörde bekannt gegeben werden.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug - Halterwechsel innerhalb von Bielefeld

    ID: L100002_122691697

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Kfz-Zulassungen

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulusstraße 8

    33602 Bielefeld

    Amerikahaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3337

    E-Mail: kfz@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung  und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
     

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung) die bisherigen Kennzeichen, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer) Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung Identitätsnachweis für natürliche Personen: Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Gewerbeanmeldung (nicht älter als 12 Monate), wenn auf eine Einzelfirma angemeldet werden soll Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung (hierfür nur die hier hinterlegte Vollmacht verwenden) und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten sowie Vorlage der Fahrerlaubnis oder Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal aG, Bl, H, G, Gl oder einem orangenem Flächenaufdruck ohne Merkzeichen. Die Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise und der Fahrerlaubnis kann in Kopie erfolgen. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann auch in Kopie erfolgen, allerdings nur als Farbkopie. Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die antragstellende Person nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein. Identitätsnachweis für juristische Personen: bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person bei Vereinen: Vereinsregisterauszug mit Briefkopf und Absenderangabe und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe oder Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR): Ausweisdokument (siehe auch Identitätsnachweis für natürliche Personen) der verantwortlichen Person und der weiteren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter genügt in Kopie. Die Benennung der verantwortlichen Person erfolgt durch eine Einverständniserklärung SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieses SEPA-Lastschriftmandates darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsausweis der vollmachtgebenden Person genügt in Kopie. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
    • Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
       

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hauptwohnsitz ist in Bielefeld. Die Hauptuntersuchung ist gültig. Die Halterin bzw. der Halter hat keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände. Bei Zulassungen auf Einzelfirmen, GbR s, Sozietäten und Freiberufler ist die Anschrift der Firma maßgebend. Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Bielefeld haben. Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönlich mit Termin Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsausweis der vollmachtgebenden Person genügt in Kopie. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten. Eventuell müssen für den Halterwechsel neue Kennzeichen beim Schilderdienst geprägt werden. Schilderdienste befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsbehörde und haben während der Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde ebenfalls geöffnet. unter bestimmten Voraussetzungen ist ein internetbasierter Halterwechsel möglich Umschreibung mit Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeuges mit Kennzeichenmitnahme Umschreibung mit Halterwechsel und Wechsel des Kennzeichens

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ummeldung ist unbefristet. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
     

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Pkw, Kfz, Pkw wieder zulassen, Saisonfahrzeug, Motorrad wieder anmelden, Anhänger wieder anmelden, Auto wieder zulassen, Fahrzeug, Fahrzeug erneut zulassen, Wiederanmeldung, Fahrzeug umschreiben, Straßenzulassung, Fahrzeug wieder anmelden, Halterwechsel, Kfz-Zulassung, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz wieder zulassen, Saison-Zulassung, Anhänger wieder zulassen, Motorrad wieder zulassen, Auto wieder anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de