Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen ein stillgelegtes Fahrzeug, das zuletzt in Köln zugelassen war, als bisherige*r Halter*in wieder in Betrieb nehmen?

    Online-Dienst

    Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    ID: L100002_121796656

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Glomsda-Straße 4

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26435

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26635

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    FahrzeugbriefAbmeldebestätigung oder Fahrzeugschein mit Vermerk über die AußerbetriebsetzungoderSEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KraftfahrzeugsteuerZulassungsbescheinigung Teil I und Teil IIsofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und -brief umgetauscht wurden!Vollmacht bei Vertretungzusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung - nutzen Sie hierzu auch unser Formular bei "Downloads und Infos" und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-SteuerPersonalausweis oder Pass des*der Halter*inNachweis über die gültige Hauptuntersuchungdurch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I Versicherungsbestätigungdurch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-HaftpflichtversicherungHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldungbei Nutzung des Fahrzeuges als FirmenfahrzeugBei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren AusweisdokumenteDie Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen FahrerlaubnisNoch vorhandene Kennzeichenschilder

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    23,60 Euro bei Wiederzulassung, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorhanden sind.Die zusätzlichen Gebühren beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II betragen 5,10 Euro.Behalten Sie die Kennzeichen und bringen die alten Schilder mit kommt nur eine Gebühr von 2,60 Euro hinzu.Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, beträgt die Gebühr 39,00 Euro zuzüglich Wunschkennzeichen, das wären zwischen 10,20 Euro bis 12,80 Euro dazu, siehe Wunschkennzeichen bei "Downloads und Infos".Die Gebühren für die Online-Wiederzulassung:11,20 Euro für die Wiederzulassung, inklusive der Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro)sowie 2,85 Euro für den Versand der Unterlagen an Sie per Einschreiben. Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug wieder anmelden, Fahrzeug, Pkw, Wiederanmeldung, Motorrad wieder zulassen, Kfz wieder zulassen, Pkw wieder zulassen, Auto wieder zulassen, Anhänger wieder anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug erneut zulassen, Saison-Zulassung, Saisonfahrzeug, Kfz, Motorrad wieder anmelden, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz-Zulassung, Auto wieder anmelden, Anhänger wieder zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de