Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum online Antrag, hier zum online Antrag.Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in Wuppertal zugelassenen Fahrzeuges, kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder auf sich anmelden.

    Online-Dienst

    Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    ID: L100002_121862631

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)nähere Informationen siehe unter "Ähnliche Produkte" gültige Hauptuntersuchung Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (bei Firmen) ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten ggfs. bisherige Kennzeichenschilder SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads") öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die Minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt) Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes zwingend notwendig. Bitte beachten Sie: Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV ) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO ) Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG ) Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    12,50 € bis 44,20 € für Verwaltungsgebühren 10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links") 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief 5,90 € zusätzlich für Feinstaubplakette

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 01.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug wieder anmelden, Fahrzeug, Pkw, Wiederanmeldung, Motorrad wieder zulassen, Kfz wieder zulassen, Pkw wieder zulassen, Auto wieder zulassen, Anhänger wieder anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug erneut zulassen, Saison-Zulassung, Saisonfahrzeug, Kfz, Motorrad wieder anmelden, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz-Zulassung, Auto wieder anmelden, Anhänger wieder zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de