Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

    Beschreibung

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

    Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter den Zulassungszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) frei wählen. Die Zulassung erfolgt für volle Monate, wobei der Start am 1. und das Ende am letzten Tag des Monats liegt. Der Zeitraum wird rechts auf dem Kennzeichen eingeprägt. Seit dem 01.10.2017 ist eine Kombination mit einem H-Kennzeichen möglich, jedoch nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen. Ein Wechsel zwischen normaler Zulassung und Saisonkennzeichen ist auf Antrag problemlos möglich. Die Auswahl von Saisonkennzeichen ist auch innerhalb der Online-Dienstleistungen (Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens) möglich. Den Service für die Internetbasierte Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen. Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen, übersendet wird. Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht für die Bürgerservicestelle vereinbaren. Eine Bearbeitung in der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Saisonkennzeichen für Fahrzeuge

    ID: L100002_122922870

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Essen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen. Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)In einigen Fällen kann auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, nach welcher Bestimmung sich Ihr Anliegen richtet. KennzeichenschilderDie Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZOHU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung. Bei Änderung des Zulassungszeitraums ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachzuweisen Gültiges Ausweisdokument im Original Bei juristischen PersonenHandelsregisterauszug und/ oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im OriginalBei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters Bei FreiberuflernNachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters Bei VereinenAuszug aus dem Vereinsregister Bei minderjährigen FahrzeughalternDie schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen Bei Vorsprache durch einen BevollmächtigtenVorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im OriginalDas SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung:

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

    Bei der Online-Beantragung:

    Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

    Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
    • an die Versicherung gemeldet
    • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33999.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wohnmobil, Kfz Kennzeichen Saison, Saisonnummernschild, Cabrio, Betriebszeitraum, Nummernschild Saison, Monatszeitraum, Caravan, saisonales Kennzeichen, Motorrad, Kraftfahrzeugkennzeichen Saison, Saisonkennzeichen Fahrzeug, Nutzungszeitraum, Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de