Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

    • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
    • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.

    Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet.  Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

    Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

    Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können sich zu Ihrem Fahrzeug jederzeit ein neues Kennzeichen aussuchen, wir führen dann die Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeuges auf Ihren Wunsch hin durch.

    Online-Dienst

    Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    ID: L100002_121798692

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Glomsda-Straße 4

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26435

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26635

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    FahrzeugbriefFahrzeugscheinoderSEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KraftfahrzeugsteuerZulassungsbescheinigung Teil I und Teil IIsofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden.Personalausweis oder Pass der Halterin oder des HaltersNachweis über die gültige Hauptuntersuchungdurch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die HauptuntersuchungHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldungbei Nutzung des Fahrzeuges als FirmenfahrzeugEinverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumentebei Minderjährigen KennzeichenschilderVollmacht der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bei VertretungBitte beachten Sie die Hinweise unter "Vorsprache"

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

    • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
    • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
    • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
    • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    30,60 Euro Zusätzliche Gebühren können anfallen:Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.Vorab online oder telefonisch reserviert: 12,80 Euro.Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 Euro.Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erhalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Änderung Kfz-Kennzeichen, Nummernschild, Änderung Kennzeichen Anhänger, Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Nummernschild, Kennzeichen, Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de