Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    ID: L100002_126124590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung / Kfz-Angelegenheiten (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bulksmühle 17

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

    Kontakt

    Fax: 0234 910-8211

    Telefon Festnetz: +492349108282

    E-Mail: Buergerservice@bochum.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug verschrotten, Fahrzeug abmelden, Automobil, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Anhänger stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz außer Betrieb setzen, Pkw verschrotten, KFZ abmelden, Motorrad stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Lkw stilllegen, Bus stilllegen, Motorrad abmelden, Anhänger entsorgen, Pkw entsorgen, Motorrad außer Betrieb setzen, Auto, Entsorgung, Kfz stilllegen, Totalschaden, Bus abmelden, Kfz verschrotten, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Anhänger verschrotten, Stilllegung, Verschrottung, Lkw abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English