Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    ID: L100002_126124590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung / Kfz-Angelegenheiten (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bulksmühle 17

    44777 Bochum

    Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492349108282

    Fax: 0234 910-8211

    E-Mail: Buergerservice@bochum.de

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Stichwörter

    Lkw stilllegen, Fahrzeug abmelden, Pkw abmelden, Fahrzeug verschrotten, Pkw außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Kfz verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw verschrotten, Stilllegung, Lkw abmelden, Totalschaden, Entsorgung, Auto, Motorrad außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Pkw entsorgen, Anhänger entsorgen, Bus stilllegen, Motorrad verschrotten, Bus abmelden, Verschrottung, Motorrad stilllegen, Pkw stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug stilllegen, Anhänger verschrotten, Anhänger stilllegen, Automobil, Anhänger abmelden, Motorrad entsorgen, KFZ abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de