Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Fahrzeug kann, bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in jeder Gemeinde bzw. in jedem Kreis abgemeldet bzw. außer Betrieb gesetzt werden. Fehlen Unterlagen oder möchten Sie die Kennzeichen für eine zukünftige Zulassung in Bielefeld reservieren, ist die Außerbetriebsetzung nur in der kennzeichenführenden Kfz- Zulassungsbehörde möglich.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen

    ID: L100002_122696135

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Kfz-Zulassungen

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulusstraße 8

    33602 Bielefeld

    Amerikahaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-3337

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: kfz@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verschrottung des Fahrzeugs Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten auf den Kennzeichenschildern sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter in der Kfz-Zulassungsbehörde zu entfernen. Verwertungsnachweis bei Verschrottung des Fahrzeugs Hinweis: Bei Außerbetriebsetzung eines PKW, eines leichten Nutzfahrzeuges bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewichts oder eines dreirädrigen Kraftfahrzeuges ist auf dem Außerbetriebsetzungsantrag von der Halterin/Eigentümerin bzw. dem Halter/Eigentümer eine Verbleibserklärung abzugeben. Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet. Reservierung: Auf dem Außerbetriebsetzungsantrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für dieselbe Halterin bzw. denselben Halter und dasselbe Fahrzeug für 12 Monate zu reservieren. Achtung: Die Reservierung ist nur für Fahrzeuge mit Bielefelder Kennzeichen möglich! Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges In folgenden Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Bitte setzen Sie sich mit dem BürgerServiceCenter in Verbindung. Leasingfahrzeugen erfolgte Verschrottung des Fahrzeugs fehlende Unterlagen Fahrzeug wurde gestohlen Für eine spätere Zulassung eines anderen Fahrzeuges auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter: Die vorzeitige Kennzeichenfreigabe und anschließende Reservierung für 3 Monate kostet 25,00 € inklusive Wunsch- und Reservierungsgebühr und ist nur dann möglich, sofern das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr gefahren werden soll/muss.

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    mit oder ohne Termin unter bestimmten Voraussetzungen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung möglich

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug verschrotten, Fahrzeug abmelden, Automobil, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Anhänger stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz außer Betrieb setzen, Pkw verschrotten, KFZ abmelden, Motorrad stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Lkw stilllegen, Bus stilllegen, Motorrad abmelden, Anhänger entsorgen, Pkw entsorgen, Motorrad außer Betrieb setzen, Auto, Entsorgung, Kfz stilllegen, Totalschaden, Bus abmelden, Kfz verschrotten, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Anhänger verschrotten, Stilllegung, Verschrottung, Lkw abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English