Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und nur dann für den bisherigen Halter und das bisherige Fahrzeug "reserviert", wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich. Entsprechend haben Sie jetzt Gelegenheit, das bisherige Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist nur für eine Zeit von 12 Monaten möglich und kann nicht geändert werden (in dieser Zeit kann dieses Kennzeichen ausschließlich für das bisherige -und nicht für ein anderes/neues Fahrzeug- verwendet werden). Neuerungen ab dem 01.01.2015 (internetbasierte Außerbetriebsetzung) Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal (hier klicken zur Anwendung) bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzungen hierfür sind: Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern wurden nach dem 01.01.2015 verklebt und sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde nach dem 01.01.2015 ausgestellt und auf der Rückseite befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Sie nutzen einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). Benötigt werden Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Kennzeichenschilder Gebühren 16,50 Euro ohne Kennzeichenreservierung 19,10 Euro mit Kennzeichenreservierung

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

    ID: L100002_123179905

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug verschrotten, Fahrzeug abmelden, Automobil, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Anhänger stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz außer Betrieb setzen, Pkw verschrotten, KFZ abmelden, Motorrad stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Lkw stilllegen, Bus stilllegen, Motorrad abmelden, Anhänger entsorgen, Pkw entsorgen, Motorrad außer Betrieb setzen, Auto, Entsorgung, Kfz stilllegen, Totalschaden, Bus abmelden, Kfz verschrotten, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Anhänger verschrotten, Stilllegung, Verschrottung, Lkw abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English