Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein und stellt ein Alternativangebot zur persönlichen Vorsprache dar. Sie können die Seite zur Buchung eines Termins oder die einzelnen Onlinedienstleistungen über die nebenstehenden Rubriken erreichen. Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Online-Dienstleistungen Folgende Dienstleistungen werden online angeboten: Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) (Achtung: innerhalb der i-Kfz Außerbetriebsetzung ist lediglich eine fahrzeugbezogene Reservierung von Kennzeichen möglich. Wenn Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, dann müssen Sie dies über die Dienstleistung "Wunschkennzeichen reservieren" durchführen.) Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz) Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz) Wunschkennzeichen reservieren Zufallskennzeichen reservieren Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage Innerhalb der Online-Dienstleistungen ist auch die Auswahl von Elektro- und Saisonkennzeichen (Übernahme/Neuzuteilung eines Elektro- bzw. Saisonkennzeichens) und die Auswahl von Oldtimerkennzeichen möglich. (Achtung: dem Fahrzeug muss bereits ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt sein, eine Neuzuteilung ist online nicht möglich, da dies mit einer technischen Änderung verbunden ist.) Sie haben die Möglichkeit innerhalb der internetbasierten Fahrzeugzulassung verschiedene Lieferempfänger anzugeben. (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und Plakettenträger an Halter, Zulassungsbescheinigung Teil II an den Finanzierer des Kraftfahrzeuges.) Sie gelangen rechts unter der Rubrik Onlinedienstleistungen direkt zu der jeweiligen Dienstleistung. Rechts unter der Rubrik Verwandte Dienstleistungen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen (benötigte Unterlagen, Kosten etc.) für die jeweilige Dienstleistung. Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de. Andere Dienstleistungen Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen: Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen (Hybrid) Wiederzulassung nach Zwangsstillegung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung) Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige Fahrzeughalterauskunft Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.

    Online-Dienst

    Übersicht Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

    ID: L100002_122922801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Anfragen zu i-Kfz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die verschiedenen Dienstleistungen sind stets Unterlagen einzureichen beziehungsweise vorzulegen. Mehr dazu finden Sie auf den Detailseiten zur jeweiligen Dienstleistung.

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English