Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.

    Beschreibung

    Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.
    Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird. 

    Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen müssen Sie als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. 

    Der vorläufige Zulassungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

    • Name der Zulassungsbehörde
    • die Antragsnummer
    • das Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs
    • das Datum der Zulassungsentscheidung
    • das Datum der Außerbetriebsetzung

    Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.

    Eine Tageszulassung können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs oder Zulassungsdienstleister, beantragen.

    Die Person oder das Unternehmen, das die Tageszulassung beantragt, steht als Erstbesitzerin oder Erstbesitzer in der Zulassungsbescheinigung. Danach gilt das Fahrzeug weiterhin als Neuwagen, wenn:

    • das Fahrzeugmodell unverändert hergestellt wird,
    • das Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel aufweist und
    • zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen.
       

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. September 2023 bieten wir eine Tageszulassung an.Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. An diesem einen Tag darf das Fahrzeug mit den zugeteilten Kennzeichenschildern am Straßenverkehr teilnehmen.Sie erhalten von uns einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Damit ist die Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages gültig. Der Zulassungsnachweis muss sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Er ersetzt die Plaketten und berechtigt zum sofortigen Losfahren.Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages.

    Online-Dienst

    Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

    ID: L100002_124214848

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Glomsda-Straße 4

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26435

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26635

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • natürliche Personen: 
      • Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
    • juristische Personen: 
      • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
    • für den Einzug der Kfz-Steuer: 
      • Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs
         

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassungsbescheinigung Teil II Online nur mit SicherheitscodeEWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)Vollmacht bei Vertretungzusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung. Nutzen Sie hierzu auch unser Formular bei "Download und Infos"Versicherungsbestätigungin Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)Personalausweis oder Pass des*der zukünftigen Halter*inHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als FirmenfahrzeugSEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.  
    • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Tageszulassungen können unter bestimmten Voraussetzungen folgendermaßen beantragt werden: 

    • vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
    • online über das i-Kfz-Portal
    • online über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)  

    Antrag vor Ort:

    • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
    • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst: bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vorname,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
      • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
      • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung
    • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis unter Angabe des Kennzeichens des zugelassenen Fahrzeugs und der Gültigkeitsdauer.
    • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf
      • Kfz-Steuerrückstände, 
      • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht

    Onlineantrag über das i-Kfz-Portal:
    Juristische und natürliche Personen mit weniger als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. 

    • Rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der folgenden Methoden nach:
      • Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises
      • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
      • BundID mit ELSTER-Zertifikat
      • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
    • Füllen Sie die Antragsmaske mit folgenden Informationen aus:
      • Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
      • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
      • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
      • Kontoverbindung 
      • Kennzeichen: wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus und geben Sie das Wunschkennzeichen oder das reservierte Kennzeichen an.
    • Zahlen Sie die Gebühr über ein ePayment-System.
    • Bestätigen Sie Ihre Eingaben und die Antragstellung.
    • Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
    • Ihr Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Tageszulassung werden Ihnen sofort online bereitgestellt. Laden Sie diesen innerhalb von 30 Minuten herunter oder schicken Sie diesen per E-Mail an Ihre E-Mailadresse. 
    • Drucken Sie Ihren Tageszulassungsbescheid aus und bringen Sie diese am Fahrzeug sichtbar an. 

    Onlineantrag über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 
    Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über die GKS des KBA beantragen:

    • Rufen Sie über das Online-Portal "KBA-Online" den Bereich "Großkundendaten" auf.
    • Registrieren Sie sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto beim KBA
    • Beantragen Sie die gewünschten Tageszulassungen.
    • Die GKS prüft Ihre Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die zuständigen i-Kfz-Portale weiter. 
    • Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. 
    • Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.
    • Die Rückmeldung samt Übermittlung des vorläufigen Zulassungsnachweises erfolgt elektronisch per E-Mail.
       

    Kosten

    Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen: Gebühr 45.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung online über das i-KFZ-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen: Gebühr 14.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Tageszulassung kostet 45,90 Euro.Die Gebühr für die Online-Tageszulassung beträgt 14,90 Euro.Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Zulassungsentscheidung, Neuwagen, Erstzulassung, Straßenverkehr, Tageszulassung Neufahrzeug, Tageszulassung, Zulassungsnachweis, Zulassungsstelle, Zulassungsschein, Neufahrzeug, Kennzeichenschild, Zulassung ein Tag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de