Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.

    Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen ein in Köln zugelassenes Fahrzeug abmelden, das heißt, außer Betrieb setzen? Bei Fahrzeugdiebstahl beachten Sie bitte die gesonderten Informationen unter "Abmelden eines Fahrzeugs nach Diebstahl".Wenn Ihr Fahrzeug die neuen Kennzeichen ab 2015 hat, können Sie es mit dem neuen Personalausweis auch online abmelden.

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    ID: L100002_121798694

    Online erledigen

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    Kundenzentrum Nippes

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    Fax: 0221 / 221-95298

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    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Kundenzentrum Chorweiler

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    Pariser Platz 1 (1. Etag

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    Fax: 0221 / 221-6592200

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    Kundenzentrum Mülheim

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    Fax: 0221 / 221-99341

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    Kundenzentrum Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-98290

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

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    Kfz-Zulassungsstelle Köln

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    Max-Glomsda-Straße 4

    51105 Köln

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    Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

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    Fax: 0221 / 221-26435

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26635

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

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    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-94219

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Porz

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    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Innenstadt

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    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Erdgeschoss und 4. Etage

    Öffnungszeiten

    Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss): Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage): nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-91484

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Lindenthal

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    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil IKennzeichenschilderGegebenenfalls Verwertungsnachweisbei einer Verschrottung des Fahrzeuges durch einen anerkannten Demontagebetrieb.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

    • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
    • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
    • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

    • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Kfz-Kennzeichen
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
    • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
    • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    16,50 EuroDie Gebühr für die Online-Abmeldung beträgt 2,70 Euro.Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:  

    Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Anhänger, zulassungsfreier Anhänger abmelden, Totalschaden, zulassungsfreien Anhänger entsorgen, zulassungsfreies Kfz stilllegen, Zulassungsfreies Fahrzeug, Stilllegung, Leichtkrafträder, Entsorgung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, zulassungsfreies Kfz abmelden, Stapler, Verschrottung, zulassungsfreies Fahrzeug abmelden, zulassungsfreies Fahrzeug stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, Kfz außer Betrieb setzen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zulassungsfreien Anhänger verschrotten, zulassungsfreies Kfz verschrotten, Verwertungsnachweis, Autoverwertung, zulassungsfreies Fahrzeug verschrotten, zulassungsfreien Anhänger stilllegen

    Sprachversion

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