Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
    99036012036000

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:

    • beim Verkauf
    • beim Ummelden
    • bei der Finanzierung

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.

    Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung von Ersatzfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust oder Diebstahl

    Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist eine Verlusterklärung und eine eidesstattliche Versicherung persönlich durch den Halter abzugeben.

    Vor Ausstellung des Ersatzdokumentes ist durch die Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe zu beantragen. Nach der Freigabe kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vom Halter oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

    Ausnahme:

    Bei Verhinderung kann die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei einem Notar abgegeben werden. Das Antragsverfahren kann dann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

    Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.

    Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist eine Verlusterklärung und eine eidesstattliche Versicherung persönlich durch den Halter abzugeben.Vor Ausstellung des Ersatzdokumentes ist durch die Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe zu beantragen. Nach der Freigabe kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vom Halter oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.Ausnahme:Bei Verhinderung kann die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei einem Notar abgegeben werden. Das Antragsverfahren kann dann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.

    Online-Dienst

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    ID: L100002_155428570

    Online erledigen

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    Technisch erstellt am 26.09.2025

    Technisch geändert am 26.09.2025

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Technisch erstellt am 04.07.2025

    Technisch geändert am 05.07.2025

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Niedersachsenweg 13 - 15

    44143 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29837

    Fax: +49 231 50-26333

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, so können Sie diese auch ohne Frist bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen. Bringen Sie hierzu auch ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Fahrzeug muss in Dortmund zugelassen oder bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug zuletzt in Dortmund zugelassen gewesen sein.

    Das Fahrzeug muss in Dortmund zugelassen oder bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug zuletzt in Dortmund zugelassen gewesen sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tagen zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.

    Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 2-4 Wochen

    ca. 2-4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    14 bis 6 Tage (Es bedarf einer Veröffentlichung im monatlich erscheinenden Verkehrsblatt und von da an 14 Tage. Gehen keine Einwände ein, darf die Zulassungsbehörde ein neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.)

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    82,00 €

    82,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 14.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung verloren, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Verlust ZB II, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Kfz-Zulassung Bescheinigung, Fahrzeugbrief verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024