Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:

    • beim Verkauf
    • beim Ummelden
    • bei der Finanzierung

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.

    Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise:Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen. Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße, zu entrichten.Wichtige Information:Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis.

    Online-Dienste

    Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

    ID: L100002_124776251

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    Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

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    Ersatz-ZB II / Fahrzeugbrief

    ID: L100002_124774580

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    Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

    ID: L100002_124772580

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    Saisonkennzeichen

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    Tempo 100 (Anhänger)

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    Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel

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    Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

    ID: L100002_124772529

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    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Fax: +49 241 5198-80658

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen Ausweis/Reisepass des Antragstellers bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen. Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen. Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbzirk Aachen befinden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.

    Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Fahrzeugbrief, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Zulassungsbescheinigung verloren, Verlust ZB II, Fahrzeugbrief verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de