Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung

    Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:

    • verkaufen wollen
    • finanzieren wollen
    • ummelden müssen

    Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.

    Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.

    Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.

    Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.

    Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 01.11.2005 müssen die Zulassungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Zulassung oder Umschreibung eines Kraftfahrzeuges, für das Steuerpflicht besteht, von der Abgabe einer schriftlichen Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer abhängig machen. Das bedeutet, dass grundsätzlich von der*dem Halter*in oder einer mit der Zulassung beauftragten Person eine entsprechende Ermächtigung entgegenzunehmen ist. Kann der*die Antragsteller*in oder Bevollmächtigte diese nicht erteilen oder beibringen, ist er vor Durchführung der Zulassung an das zuständige Finanzamt zur Erstversteuerung oder Befreiung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verweisen. Auf die Entgegennahme der Einziehungsermächtigung durch die Zulassungsbehörde kann nur verzichtet werden, wenn der*die Fahrzeughalter*in eine Bescheinigung vorlegt, nach der das zuständige Finanzamt auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den*die Fahrzeughalter*in verzichtet. Verfügt der Antragsteller über keine eigene Bankverbindung, besteht die Möglichkeit, die fällige Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto einer anderen Person, die dann die Einzugsermächtigung erteilen muss, abbuchen zu lassen. Um eine reibungslose Zulassung und Entgegennahme der Einziehungsermächtigung gewährleisten zu können, stellt die Zulassungsbehörde unter dem neben stehenden Link ein am Bildschirm ausfüllbares Formular zum Download zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges und SEPA-Mandat für die Kraftfahrzeugsteuer

    ID: L100002_122921865

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Essen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.

    Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.

    Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.

    Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:

    • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
    • Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

    Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Gebäude der Zulassungsbehörde in Essen-Steele sind außerdem Formulare am Check-in erhältlich. Es wird um Verständnis gebeten, wenn diese Formulare für Bürger*innen vorgehalten werden, die diese Vollmacht und Einziehungsermächtigung im Rahmen ihres Antrags auf Zulassung benötigen.Firmen, Großkunden und Institutionen erhalten dieses Formular als am Bildschirm ausfüllbares .pdf-Dokument auf Anfrage per E-Mail zugesandt. Richten Sie die Anfrage bitte an kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns unter 0201 / 88 33999 an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ZB II, Teil II, Bescheinigung, Halterin, Fahrzeugzulassung, KFZ Brief, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Halter, Fahrzeugbrief, Gebrauchtfahrzeug, Zulassung, Kauf Auto, Gebrauchtwagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de