Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn der Fahrzeugschein unkenntlich, beschädigt ist oder fehlt, ist vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle Ersatz zu beantragen. Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein. Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Wenn der alte Fahrzeugschein wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben. Rechtsgrundlage: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Online-Dienst

    Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    ID: L100002_121978908

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt) Fahrzeugschein - falls vorhanden Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild) Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige oder das Aktenzeichen der Anzeige von der Polizei Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung verloren, Ersatzdokument Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ersatzzulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein verloren, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Verlust Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein, Verlust ZB I, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugpapiere, Ersatzfahrzeugpapiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de