Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz-Fahrzeugschein) kann aus folgenden Gründen erforderlich sein: bei Diebstahl bei Verlust bei Unleserlichkeit

    Online-Dienst

    Ersatz-Fahrzeugschein

    ID: L100002_122579598

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung). Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - weitere Informationen beachten! gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO) ggf. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei ggf. Verlusterklärung des eingetragenen Halters Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassung auf eine GbR die Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Da Fahrten ohne gültige/r Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein nicht erlaubt sind, ist die unverzügliche Ausstellung eines Ersatzdokumentes erforderlich. Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Muss ich persönlich in der Zulassungsstell erscheinen? Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie rechts unter den Downloads. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mitbringen. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind. Bei Verlust des Fahrzeugscheines ist zusätzlich die vom Halter unterschriebene Verlusterklärung mit vorzulegen. Ein Formular zur Verlusterklärung finden Sie ebenfalls rechts unter den Downloads. Muss der Diebstahl des/der Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden? Ja, weil es sich um eine strafbare Handlung handelt, ist es empfohlen eine Anzeige zu erstatten. Muss auch der Verlust des/der Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden? Nein, der Verlust kann vom Fahrzeughalter direkt bei der Vorsprache in der Zulassungsbehörde erklärt werden. Wie muss verfahren werden, wenn die verlorene/geklaute Zulassungsbescheinigung Teil I gefunden wird? In diesem Fall muss die Zulassungsstelle umgehend kontaktiert werden. Was muss ich beachten, wenn auch der Fahrzeugbrief abhanden gekommen ist? Hierfür ist ein weiterer Termin unter der Dienstleistung Ersatz Fahrzeugbrief - ZB II zu buchen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung verloren, Ersatzdokument Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ersatzzulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein verloren, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Verlust Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein, Verlust ZB I, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugpapiere, Ersatzfahrzeugpapiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de