Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise:Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen. Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße, zu entrichten.Wichtige Information:Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis.

    Online-Dienste

    Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

    ID: L100002_124776249

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    Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

    ID: L100002_124776245

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    Ersatz-ZB I / Fahrzeugschein

    ID: L100002_124774579

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    Ersatz-ZB II / Fahrzeugbrief

    ID: L100002_124774582

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    Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

    ID: L100002_124772578

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    Kurzzeitkennzeichen

    ID: L100002_124772570

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    Saisonkennzeichen

    ID: L100002_124772546

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    Tempo 100 (Anhänger)

    ID: L100002_124772539

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    Deutsch

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    Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel

    ID: L100002_124772533

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    Deutsch

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    Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

    ID: L100002_124772527

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten, Passstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Beschreibung

    Sowohl an den Standorten des Bürgerservice Aachen-Mitte als auch bei den Bezirksämtern werden ausschließlich Terminsprechzeiten angeboten. Bitte buchen oder stornieren Sie Ihren Termin: Online: www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241/432-1234 (montags bis freitags von 07.45 bis 18.00 Uhr). Bürger*innenservice Bahnhofplatz Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bürger*innenservice Katschhof Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Zusätzlich bietet der Bürgerservice Katschhof am 1. Samstag im Monat von 09.00 - 13.00 Uhr Terminsprechzeiten an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei (Biometrieterminal): Das Biometrieterminal steht im Foyer des Bürgerservice Bahnhofplatz und Katschhof sowie im Bezirksamt Brand. Die Nutzung des Terminals vereinfacht die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen und verkürzt die Bearbeitungsdauer. Es besteht die Möglichkeit, selbstständig in der Dienststelle ein biometrisches Foto, die Unterschrift und gegebenenfalls Fingerabdrücke elektronisch aufnehmen zu lassen. Die Speicherung und Übermittlung der Daten an die Meldebehörde erfolgt digital und verschlüsselt. Diese werden täglich gelöscht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehrsamt Aachen

    Beschreibung

    Das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen ist Ihr Ansprechpartner bei der Zulassung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten und Schwertransporten. Wenn es um Verkehrslenkung und Verkehrssicherung sowie um Ausnahmegenehmigungen geht, die den Straßenraum betreffen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen" des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen. Wenn es um die Zulassung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten oder Schwertransporte geht, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt (siehe Link unten).

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Fax: 0241 5198-80650

    Telefon Festnetz: 0241 5198-6500

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Im Bezirksamt Richterich als auch an den Standorten der anderen Bezirksämter und bei den Bürger*innenservice Aachen-Mitte werden ausschließlich Terminsprechzeiten im Servicebereich angeboten. Bitte nehmen Sie Termine nur wahr, wenn Sie gesund sind und stornieren Sie Termine, die Sie absagen müssen. Zur Terminvereinbarung haben Sie folgende MöglichkeitenMelde- und Passangelegenheiten, BewohnerparkenServiceportal: www.aachen.de/terminvereinbarung telefonisch: Servicecenter Call Aachen: 0241/432-1234 oder Servicestelle Bezirksamt Richterich : 0241/432-8610per mail: bezirksamt.richterich@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Fax: +49 241 5198-80658

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen Ausweis/Reisepass des Antragstellers bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen. Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen. Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbzirk Aachen befinden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung des Wohnsitzes muss der Zulassungsbehörde gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung unverzüglich mitgeteilt werden.Wird die Änderung durch den Bürgerservice bzw. ein Bezirksamt vorgenommen, gilt dies als Mitteilung gegenüber der Zulassungsbehörde. Wenn die Änderung durch den Bürgerservice bzw. ein Bezirksamt abgelehnt wird, gilt dies nicht als fristwahrende Mitteilung gegenüber der Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung verloren, Ersatzdokument Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ersatzzulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein verloren, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Verlust Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein, Verlust ZB I, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugpapiere, Ersatzfahrzeugpapiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de